Sexueller Missbrauch

Bistum lässt Sanktionen prüfen

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Der Fall des früheren Pfarrers von Merzen, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, hat die Frage nach möglichen Sanktionen aufgeworfen. Das Bistum möchte Tätern das Gehalt drastisch kürzen.


Im Mittelpunkt: Bischof Franz-Josef Bode (l.) und Bistumssprecher Hermann Haarmann während der Pressekonferenz Foto: Petersen

Bischof Franz-Josef Bode hat in der vergangenen Woche ein neues Konzept vorgestellt, wie das Bistum mit den Folgen des sexuellen Missbrauchs durch Priester und andere kirchliche Mitarbeiter umgehen wird. Am Rande der Pressekonferenz wurde bekannt, dass das Bistum derzeit nach Möglichkeiten sucht, Täter zu bestrafen, auch wenn ihre Taten nach staatlichem Recht bereits verjährt sind.

So werde derzeit geprüft, ob überführten Tätern das Gehalt drastisch gekürzt werden könne, heißt es vom Bistum. Im Gespräch sei, einem Täter nur noch eine Summe von gut 1000 Euro zu belassen, von der er dann auch noch Sozialabgaben zu leisten habe, sagte Bistumssprecher Hermann Haarmann auf Nachfrage. Solche Vorschläge seien derzeit in der Klärungsphase, um sie auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen. So lange ein Priester nicht aus dem Klerikerstand entlassen ist, hat der Bischof für ihn eine Fürsorgepflicht und muss für seinen Unterhalt sorgen.

Fall Merzen: 13 weitere Betroffene melden sich

Drei Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beim Bistum gemeldet und angegeben, vom früheren Pfarrer von Merzen sexuell missbraucht worden zu sein. Kurz vor Weihnachten hatte das Bistum die Anschuldigungen öffentlich gemacht. Daraufhin hätten sich 13 weitere Betroffene gemeldet, sagte Bistumssprecher Haarmann jetzt, das Bistum gehe allerdings von einer noch größeren Dunkelziffer aus. Aufgrund der hohen Zahl habe das Bistum die Glaubenskongregation im Vatikan erneut um eine Prüfung gebeten – jetzt verbunden mit dem Wunsch, eine höhere Strafe auszusprechen. Ein erstes Verfahren hatte der Vatikan mit Blick auf das Alter und die Gesundheit des Ruhestandsgeistlichen eingestellt, jetzt könnte es doch zu der vom Bistum angstrebten Entlassung aus dem Klerikerstand kommen. Eine Antwort aus dem Vatikan steht noch aus. Nach staatlichem Recht sind die Taten verjährt.

Als erste Maßnahmen hatte der Bischof bereits verfügt, dass der Pfarrer keine öffentlichen Gottesdienste mehr feiern und nicht mehr in Merzen auftauchen darf, außerdem bleibt ihm ein kirchliches Begräbnis in seiner früheren Pfarrei verwehrt.

Matthias Petersen