Marienkrankenhaus
Es geht um Mord, nicht um Brandstiftung
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Die Feuerwehr war in der Nacht zum 1. Juni dieses Jahres schnell vor Ort am Marienkrankenhaus in Hamburg.
Sein Blick ist stoisch nach vorn gerichtet und wirkt seltsam teilnahmslos, als der Beschuldigte in einem Rollstuhl sitzend in den Saal des Landgerichts Hamburg geschoben wird. Sein volles graues Haar ist streng zurückgekämmt, sein Rücken gekrümmt. Als sich die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner an den heute 73-Jährigen wendet, um seinen Namen und weitere Daten abzuklären, antwortet er kaum vernehmlich mit „ja, ja, ja“. Ist ihm das ganze Geschehen gleichgültig? Will er es nur schnell hinter sich bringen? Bekommt er überhaupt mit, dass er hier des Mordes an drei Patienten des katholischen Marienkrankenhauses in Hamburg beschuldigt wird? Und zwar in Tateinheit mit Brandstiftung?
Von „Mord“ ist die Rede, weil ihm Vorsatz und gemeingefährliche Mittel vorgeworfen werden, als er mutmaßlich im Juni dieses Jahres in seinem Zimmer der Geriatrischen Abteilung mit einem Feuerzeug das Kopfkissen seines Bettes anzündete. Dabei soll er den Tod weiterer Patienten billigend in Kauf genommen haben. So jedenfalls heißt es in der Antragsschrift, deren Verlesung dieser nicht einmal halbstündige Kurztermin ausschließlich dient. Er fördert außerdem zutage, dass der Beschuldigte, der seit dem Brand in einer Psychiatrie untergebracht ist, an Demenz leidet. Nach vorläufiger Einschätzung eines Sachverständigen ist er schuldunfähig. Das könnte Konsequenzen haben. Sollte er für schuldig befunden werden, droht dem Mann wahrscheinlich keine Freiheitsstrafe, sondern die weitere Unterbringung in der Psychiatrie. Zudem erwägt die Kammer aufgrund der Erkrankung, die Öffentlichkeit vom Hauptverfahren auszuschließen – so der Stand bei Redaktionsschluss am 2. Dezember.
Ermittlungen gegen das Marienkrankenhaus
Das würde aber nicht die Nebenkläger betreffen, bei denen es sich um Geschwister eines der drei verstorbenen Patienten handelt. Deren Anwältin Claudia Krüger sagt, es gebe Ermittlungen gegen Verantwortliche für die Brandschutzmaßnahmen im Marienkrankenhauses. Es werde ein Gutachten für ein gesondertes Verfahren erstellt. Zentrale Fragen seien, warum der Beschuldigte ein Feuerzeug gehabt habe und warum der Bruder der Nebenkläger an einer Kohlenmonoxydvergiftung gestorben sei, obwohl sein Zimmer recht weit weg von dem des Beschuldigten gelegen habe. Der Patient, der im selben Zimmer wie der Beschuldigte gelegen habe, sei hingegen gerettet worden. Laut Ermittlungen erlitten zwei Pflegerinnen und ein Patient durch den Brand Inhalationstraumata und zwei weitere einen Herzinfarkt. (atz)