Bischof Peter Kohlgraf äußert sich zum Thema "Eucharistie für konfessionsverbindende Ehepaare"

„Geht nicht um eine Glaubenskontrolle“

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Die deutschen Bischöfe haben eine pastorale Handreichung zu „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ beraten. Bischof Peter Kohlgraf nimmt dazu Stellung.

Bischof Peter Kohlgraf Foto: Bistum Mainz
Bischof Peter Kohlgraf Foto: Bistum Mainz

Bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Ingolstadt berieten und stimmten die Bischöfe über eine pastorale Handreichung ab. Bischof Peter Kohlgraf ist überzeugt: „Diese betrifft ein Thema, das vielen Seelsorgern, betroffenen Paaren, aber auch Bischöfen auf den Nägeln brennt. Kann es eine Eucharistiegemeinschaft für evangelische Christinnen und Christen geben, die mit einem katholischen Partner oder einer Partnerin verheiratet sind? Immerhin gilt eine solche Ehe, wenn sie nach katholischer Auffassung gültig geschlossen wurde, als Sakrament, und kirchliche Dokumente würdigen eine solche christliche Ehe als Hauskirche.“ Beide Partner verbinde die gemeinsame Taufe. Es sei für manchen schwer nachvollziehbar, dass in einer solchen Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Eucharistieempfang nicht möglich sein sollte.

Pastorale Hilfe zunächst für die Seelsorger

Kohlgraf erläutert: „Die Bischöfe haben nun kein rechtliches oder lehramtliches Dokument verabschiedet, sondern eine pastorale Hilfe zunächst für die Seelsorger.“ Es sei nicht darum gegangen, genau zu definieren, in welchen Fällen ein Empfang der Eucharistie möglich sei und in welchen nicht. Vielmehr soll die Entscheidung der Bischöfe die betroffene Paare, denen der gemeinsame Kommunionempfang ein echtes geistliches Anliegen ist, und die Pfarrer ermutigen, über das Thema ins Gespräch zu kommen. Das katholische Kirchenrecht kenne Fälle von „schwerer geistlicher Notlage“, die in Einzelfällen auch einem evangelischen Christen ermöglichen, die katholische Eucharistie zu empfangen.

Kohlgraf: „Die Bischöfe sind der Überzeugung, dass in einem seelsorglichen Gespräch die geistliche Sehnsucht nach einer Gemeinschaft mit Christus thematisiert werden kann und Menschen Hilfen gegeben werden, zu einer echten geistlichen Entscheidung zu finden“, sagt Bischof Kohlgraf. Es gehe also nicht um Zulassung seitens der Kirche, „sondern um die Anerkennung einer eigenen Gewissensentscheidung eines glaubenden Menschen in seiner individuellen Glaubens- und Lebenssituation, die er als geistliche Not empfindet“.

Ehrlichen Herzens das „Amen“ sprechen?

Wenn in dem Seelsorgegespräch Glaubenseinstellungen zur Eucharistie zur Sprache kommen, gehe es nicht um eine Glaubenskontrolle, erklärt Bischof Kohlgraf weiter. Vielmehr soll die betroffene Person sich Rechenschaft darüber geben, ob sie ehrlichen Herzens ihr „Amen“ sprechen kann, wenn ihr die Heilige Kommunion als „Der Leib Christi“ gereicht wird. (mbn)

Die Stellungnahme von Bischof Kohlgraf in voller Länge ist zu lesen auf: www.bistum-mainz.de