Bistum Hildesheim sucht unabhängige Ansprechpersonen

Geistlicher Missbrauch im Fokus

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Zu sehen ist ein Gotteslob, eine Kerze und eine Tasse mit Tee auf einem Tisch.
Nachweis

Foto: Andrea Kolhoff

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Das Gotteslob enthält Beispiele für Andachten. Eine geistliche Begleitung kann helfen, Texte besser zu verstehen - ihre Machtposition ausnutzen darf die begleitende Person aber nicht. 

Wer sich im Bistum Hildesheim von seinen geistlichen Begleitern bevormundet fühlt, soll dies ab Januar 2027 einer unabhängigen Person anvertrauen können. Das Bistum sucht dafür in Stellenanzeigen Interessierte mit Beraterkompetenz.

Das Bistum Hildesheim richtet den Umgang mit Hinweisen auf geistlichen Missbrauch neu aus. Grundlage dafür ist die „Ordnung zur Intervention bei Verdacht auf geistlichen Missbrauch (Interventionsordnung geistlicher Missbrauch)“. In diesem Zusammenhang sucht das Bistum zum 1. Januar 2027 zwei unabhängige Ansprechpersonen, die Hinweise auf möglichen geistlichen Missbrauch entgegennehmen und Betroffenen für Gespräche zur Verfügung stehen.

Geistlicher Missbrauch bezeichnet den Missbrauch von Macht und Autorität in spirituellen oder seelsorglichen Beziehungen. Er kann insbesondere dort entstehen, wo religiöse Überzeugungen, spirituelle Praktiken oder eine geistliche Autoritätsposition dazu benutzt werden, die persönliche oder geistliche Selbstbestimmung eines Menschen zu beeinträchtigen, Druck auszuüben oder Abhängigkeiten auszunutzen.

Die Ansprechpersonen führen Gespräche mit Betroffenen, nehmen Hinweise auf geistlichen Missbrauch entgegen und dokumentieren diese. Zugleich sind sie Mitglieder der Clearingstelle für Fragen des geistlichen Missbrauchs und beraten die Diözese im Rahmen dieser Tätigkeit. Die Ansprechpersonen stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Bistum Hildesheim und sind diesem nicht weisungsgebunden.

Für die Tätigkeit sucht das Bistum Personen mit Erfahrungen und Kompetenzen in der Beratung oder Gesprächsführung sowie in der traumasensiblen Begleitung. Vorausgesetzt werden strikte Vertraulichkeit und eine wertschätzende, aufgeschlossene und sensible Kommunikation. Die Ansprechpersonen sollen außerdem Kenntnisse kirchlicher Strukturen mitbringen oder bereit sein, sich diese anzueignen.

Zur Tätigkeit gehören zudem die Bereitschaft zur Selbstreflexion, zur Supervision und zu aufgabenbezogenen Fortbildungen. Die Ansprechpersonen erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung durch das Bistum Hildesheim. Die Stellenausschreibung ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.bistum-hildesheim.de/ansprechperson-geistlicher-missbrauch

 

Redaktion