Anfrage

Gemeinde oder Pfarrei?

Worin besteht juristisch der Unterschied zwischen einer Gemeinschaft von Gemeinden und einer aus mehreren ehemaligen selbstständigen Gemeinden entstandenen neuen Gemeinde? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Gemeinde und einer Pfarrei? P.W., Wassenberg

Das Kirchenrecht geht vom Normalfall einer Pfarrei aus. Damit sind die Gläubigen eines festgeschriebenen Gebietes gemeint, die auf Dauer zusammengeschlossen sind unter der Leitung eines vom Bischof bestimmten Pfarrers. Neuerdings wird aber auch von Gemeinde gesprochen, wenn man die Gemeinschaft von Gläubigen meint, und im Unterschied dazu von Pfarrei, wenn man das kirchenrechtliche Konstrukt meint.

Dieser für die Weltkirche vorgesehene Normalfall ist aber in Deutschland und auch in manchen anderen Teilen der Welt inzwischen zur Ausnahme geworden. Nicht jede Pfarrei hat ihren eigenen Pfarrer. Oft ist ein Pfarrer für mehrere Pfarreien zuständig, die mal mehr, mal weniger intensiv in pastoralen Aufgaben zusammenarbeiten oder auf ihre Selbstständigkeit pochen – etwa in der Frage der Finanzen. Neue pastorale Konzepte und Wege haben eine Vielzahl von Wortschöpfungen hervorgebracht, die die neue Situation ausdrücken: Pfarreiengemeinschaft, Pfarrverband, Pfarreienverbund, Pfarrei der Zukunft, Pastoraler Raum und so weiter.

Dabei gibt es meist zwei Modelle, die in Variationen existieren: Entweder bleibt jede Pfarrei für sich selbstständig und kooperiert bestenfalls in möglichst vielen Bereichen in solchen Verbünden. Oder mehrere Pfarreien fusionieren zu einer neuen (Groß-)Pfarrei. Die Letztverantwortung hat bisher immer ein Pfarrer, der für mehrere Pfarreien oder im Team mit anderen Priestern leitend, moderierend und koordinierend tätig ist.

Neue Modelle suchen nun kirchenrechtlich konforme Wege, wie auch haupt- und ehrenamtliche pastorale Teams mehr Verantwortung in den neuen pastoralen Einheiten übernehmen können. Dabei ist das gemeinsame Priestertum aller Getauften eine theologische Begründung. Der Letztverantwortliche ist der Bischof, der Pfarreien in seinem Bistum neu umschreiben, fusionieren, auflösen oder neu gründen kann.

Von Michael Kinnen