Anfrage

Gemeindefusionen und Kirchenbücher

Was passiert mit den Kirchenbüchern und Gemeindechroniken, wenn Pfarrgemeinden zusammengelegt werden? Wird alles neu angelegt? P. L., Zwickau

Nach dem kirchlichen Recht müssen pfarrliche Bücher zu Taufen, Eheschließungen und Sterbefällen geführt werden (vgl. Canon 535 § 1 und §2 im CIC). Außerdem ist von „weiteren Büchern“ die Rede, die nach den Vorschriften der Bischofskonferenzen oder des Diözesanbischofs zu führen sind.

Diese Bücher unterliegen Bistumsregelungen, dem sogenannten Partikularrecht. Dort kann etwa festgelegt werden, wie lange die für die alten Pfarreien gültigen Kirchenbücher noch zu führen sind und wann und wie die neuen Bücher für die neuen Pfarreien umgesetzt werden müssen. Es kann festgelegt werden, wann welche Bücher zu schließen und eventuell an das Bistumsarchiv zu übergeben sind – und wie lange und wie sie noch vor Ort geführt und archiviert werden. Dabei spielen auch Platzgründe und nicht zuletzt auch veränderte Brand- und Datenschutzvorgaben eine große Rolle. 

Aus den bayerischen Diözesen, in denen die Kirchenbücher auch Matrikel genannt werden, gibt es schon länger einen Trend zur Zentralisierung in die Bistumsarchive, während bislang vor allem im südwestdeutschen Bereich noch der Verbleib im Pfarrarchiv vor Ort bevorzugt wird. 

Im Pfarrarchiv müssen nach kirchenrechtlicher Vorschrift (Canon 535 §4) Urkundensammlungen und wichtige Briefe und Dokumente aufbewahrt werden. So entsteht auch eine 
Chronik, auch wenn dies kein Begriff des Kirchenrechts oder des Archivwesens ist. Die ordentliche Führung des Archivs wird bei den regelmäßigen Visitationen durch den Bischof oder seine Beauftragten vor Ort überprüft. 

Wenn mit Chronik jedoch die sonstige, nichtamtliche Geschichtsschreibung der Pfarrei gemeint ist, gibt es diese rechtlichen Vorgaben für die Gesamtkirche nicht. So ist es dann an den jeweiligen Bistümern und Pfarreien, festzulegen oder freizustellen, ob eine örtliche Kirchengeschichte mit der Neugründung einer Pfarrei ganz neu beginnt oder die Geschichtsschreibung in den bisherigen Pfarreien weitergeführt wird.

Michael Kinnen