Hilfswerke loben Beschluss
Gesetz zum Schutz indigener Völker
Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der indigene Völker schützen soll. Hilfswerke loben diesen Vorstoß - nun komme es darauf an, die Rechte der Indigenen konkret zu schützen.
Der Bundestag will ein internationales Abkommen zur Stärkung der Rechte indigener Völker umsetzen. Mit einem Gesetzentwurf ratifizierte der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern.
Die Konvention garantiert indigenen Völkern ihre Rechte auf Erhalt der kulturellen Identität, Sprache und Religion sowie das Recht auf Beteiligung an staatlichen Entscheidungen über Land und Ressourcen.
Hilfswerke begrüßten die Entscheidung des Bundestages. Es sei ein guter Tag für die Indigenen am Amazonas und weltweit, erklärte Adveniat. Wichtig sei, dass Deutschland nun genau hinsehe, unter welchen Bedingungen und mit welchen Folgen Rohstoffe abgebaut und Agrarprodukte produziert würden, die nach Deutschland eingeführt würden.
"Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 setzt Deutschland ein starkes Zeichen der Solidarität mit indigenen Völkern. Jetzt kommt es darauf an, ihre Rechte auch ganz konkret zu schützen", sagte die Präsidentin von Brot für die Welt, Dagmar Pruin. Weltweit gehören dem Hilfswerk zufolge zwischen 350 und 400 Millionen Menschen rund 6000 indigenen Völkern an. Dies entspricht etwa vier bis fünf Prozent der Weltbevölkerung.
Das Hilfswerk Misereor bezeichnete die Ratifizierung als "sehr bedeutsamen Schritt" für die Rechte der indigenen Bevölkerung weltweit und für viele Misereor-Partnerorganisationen, die sich seit Jahren dafür einsetzten. Damit setze der Bundestag "ein starkes Signal weltweit an Regierungen und Wirtschaftsunternehmen, die in indigenen Territorien Geschäfte machen und dort Menschenrechte verletzen", erklärte Regina Reinart, Brasilien-Länderreferentin bei Misereor.
Bisher hätten lediglich 23 Staaten die Konvention ratifiziert. Deutschland habe seine Ablehnung unter anderem damit begründet, dass deutsche Unternehmen Nachteile durch eine Ratifizierung des Abkommens hätten, sagte Reinart. Die immer wieder genannten Bedenken der jeweiligen Regierungskoalitionen bezüglich der Außen- und Entwicklungspolitik sowie angeblicher Risiken hiesiger Firmen und Konzerne seien nunmehr nichtig.
Ähnlich äußerte sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfdS). "Diese Entscheidung hat eine wichtige Signalwirkung für europäische Partnerstaaten, dieses Übereinkommen ebenfalls zu ratifizieren und den indigenen Völkern mehr Rechtssicherheit zu geben", sagte der GfbV-Bundesvorsitzende Jan Diedrichsen in Göttingen. Doch sei die Ratifizierung nur ein erster Schritt, erklärte die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert: "Jetzt müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern bei den Indigenen und im Koordinierungskreis ILO169 diese Entscheidung mit Leben füllen und den Geist der Konvention in der deutschen Politik verankern."
kna