Bätzing lobt Entscheidung der Bundesregierung

Gottesdienste weiterhin erlaubt

Image

Ein erneutes Gottesdienstverbot soll es während des Teil-Lockdowns im November nicht geben - das hat die Bundesregierung beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das - ruft aber dazu auf, sich vorsichtig zu verhalten. 

Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzinig, ruft zu
Vorsicht in der zweiten Welle der Corona-Pandemie auf. 

Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen gegen die zweite Welle der Pandemie begrüßt. "Die Maßnahmen sind notwendig und gleichzeitig brauchen wir ein Höchstmaß an Eigenverantwortung und Solidarität", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, kurz nach Bekanntwerden der Beschlüsse am Mittwochabend. "Wir sind den politisch Verantwortlichen dankbar für ihren Einsatz", so Bätzing.

Der Limburger Bischof rief dazu auf, sich angesichts der Pandemie vorsichtig zu verhalten und das neue Regelwerk auch im kirchlichen Bereich zu beachten. "Wir müssen alle Kräfte nutzen, um auch einen Blick auf die besonders von den Maßnahmen Betroffenen zu richten, denn viele Menschen wird dies wirtschaftlich und existenziell betreffen."

Bätzing begrüßte, dass in dem Regelwerk die ausdrücklich zu schützenden Gruppen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen gerade hinsichtlich möglicher Kontakte, Besuche und seelsorglicher Bedarfe berücksichtigt worden seien. "Außerdem bin ich dankbar, dass Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygieneauflagen weiter stattfinden können."

Zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mitgeteilt, dass die Feiern nicht verboten werden sollen: "Wir haben zu den Gottesdiensten keine Verschärfungen gemacht, weisen aber darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen." Es sei nicht als angemessen erschienen, hier die Regeln zu verschärfen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verwies darauf, dass Religions- und Versammlungsfreiheit besonders sensible und wichtige Grundrechte seien.

kna