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Heilige in der Bibel und im Heiligsprechungsverfahren

In der Bibel ist oft von „allen Heiligen“ die Rede. Und das, bevor ein Papst einen Sterblichen heiligsprach. Wie kommt das? 

Manfred Gotza, Hannover

Für Paulus war es die gängige Anrede in seinen Briefen: „An die berufenen Heiligen in Rom ...“ „An alle Heiligen in ganz Achaia ...“; „An die Heiligen in Ephesus ...“ Gemeint sind damit keine besonderen Leute, sondern alle Getauften. Wenn Ihr Pfarrer Sie am Sonntag begrüßen würde mit „Liebe Heilige in Hannover“, wäre das Kopfschütteln groß, in Rom, Korinth oder Ephesus war es normal.

Heilig war für Paulus keine ethische Kategorie; moralisch waren wohl auch die frühen Christen eher Sünder als Heilige. Nein, es geht um eine „ontologische“ Kategorie, um „das Sein an sich“. Soll heißen: Durch die Taufe sind die Christen „geheiligt in Christus Jesus“ (1 Korinter 1,2). Wer getauft ist, ist heilig. Biblisch gesehen.

Allerdings folgt aus dem Indikativ: „Du bist heilig“ der Imperativ „Verhalte dich heilig!“ Und da gab es Unterschiede. Bei manchen Christen hatten andere den Eindruck: Die leben besonders vorbildlich, besonders christlich, besonders nah an der Botschaft Jesu. Das wurden dann die speziellen Heiligen.

Die wurden aber zunächst auch nicht vom Papst heiliggesprochen, sondern einfach vom Volk als Heilige verehrt. Petrus und Paulus zum Beispiel. Die Märtyrer, die für ihren Glauben den Römern widerstanden und getötet wurden. Die frühen Kirchenlehrer, besonders prägende Bischöfe wie Martin von Tours.

Irgendwann gab es Regelungsbedarf, und zwar vor allem deshalb, weil die Frage im Raum stand, wer in einer Kirche unter dem Altar beigesetzt werden durfte, um ganz in seiner (oder ihrer) Nähe Eucharistie zu feiern. 

Zuständig waren hier zunächst die Bischöfe. Doch je wichtiger das Papstamt wurde, desto mehr verschoben sich die Kompetenzen. Und so soll Ulrich von Augsburg der erste kanonisierte Heilige sein: 993 erhob ihn Papst Johannes XV. „zur Ehre der Altäre“ – in dem Begriff steckt die ursprüngliche Frage der Bestattung. 

Papst Alexander III. machte die Heiligsprechung durch Päpste 1170 zur Regel, Papst Gregor IX. wies 1234 dieses Recht ausschließlich dem Papst zu.

Susanne Haverkamp

 

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