Caritas-Präsident lehnt Beihilfe zu Suizid ab

Keine Sterbehilfe in kirchlichen Heimen

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Kirchliche Einrichtungen stehen zurzeit vor der Frage, wie sie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe umgehen wollen. Nun stellt Caritas-Präsident Peter Neher klar: Katholische Einrichtungen werden keine Beihilfe zur Selbsttötung leisten. 

Caritas-Präsident Peter Neher
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Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, hat erneut ausgeschlossen, dass katholische Einrichtungen Beihilfe zur Selbsttötung leisten. "Das widerspräche grundlegend der christlichen Auffassung von der Unantastbarkeit des Lebens vom Anfang bis zum Ende", sagte er im Interview dieser Zeitung. Auch sei der Suizid kein angemessenes Mittel der Schmerz-, Leid- und Altersbewältigung. Allerdings halte er es für wichtig, "dass der Wunsch zu sterben auch in kirchlichen Einrichtungen thematisiert werden darf und wir offen damit umgehen".

Aus Beratungen des Caritasverbands für suizidgefährdete junge Menschen wisse er, wie notwendig es sei, mit diesen Menschen ins Gespräch zu kommen. Der Wunsch zu sterben entstehe häufig aufgrund von Einsamkeit, Leid und Schmerzen. "Mit den Mitteln der Palliativmedizin und persönlicher Zuwendung lassen sich aber inzwischen Wege finden, mit deren Hilfe sich die Menschen trotz ihrer Nöte und Ängste bewusst auf den Sterbeprozess einlassen können."

Auf Nachfrage erklärte Neher, die Einrichtungen hätten nicht das Recht, von Bewohnern eingeladenen Sterbehilfevereinen oder Ärzten den Zugang zu verwehren. "Aber von einer Einrichtung kann es keine Einladung für Sterbehelfer geben." Auch könne niemand verlangen, dass zur Suizidhilfe Räume zur Verfügung gestellt werden oder Sterbehilfevereine ihre Prospekte auslegen können.

Wenn jemand den Weg des Suizids absolut gehen wolle, habe dies Auswirkungen auf das gesamte Umfeld wie Angehörige, andere Heimbewohner und Pflegekräfte. Hier gebe es noch viele offene Fragen, die der Caritasverband aktuell mit der Deutschen Bischofskonferenz zu klären versuche.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Karlsruher Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. 

kna

Das vollständige Interview mit Peter Neher lesen Sie in der aktuellen Ausgabe Ihrer Kirchenzeitung.