Staatsleistungen

Länder sehen keine Eile bei Ablösung

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Ohne Geld kann die Kirche ihre Aufgaben nicht bewältigen. Jetzt stehen die sogenannten Staatsleistungen zur Debatte.
Nachweis

kna / Julia Steinbrecht

Niedersachsen gibt sich zurückhaltend gegenüber dem Vorhaben der Bundesregierung, Staatsleistungen an Kirchen abzulösen. Auch andere Länder zögern.

Der verfassungsrechtliche Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirche abzulösen, ist der Landesregierung bewusst“, sagte die niedersächsische Regierungssprecherin Anke Pörksen dem Evangelischen Pressedienst (edp). Bremen und Hamburg zahlen keine Staatsleistungen. Unter den Landesregierungen der 13 weiteren Länder hat die Ablösung für die überwiegende Mehrheit ebenfalls keine Priorität, wie eine Umfrage des epd ergab.


Landesregierung schätzt Arbeit der Kirchen


Pörksen sagte mit Blick auf die Haushaltslage, solche Anpassungen könnten zu „einem erheblichen finanziellen Aufwand“ führen, der aktuell nicht darstellbar sei. Das Vorhaben sei für Niedersachsen aus diesem Grund „zurzeit nicht prioritär“. Im übrigen nehme die rot-grüne Landesregierung „uneingeschränkt wahr, dass die Kirchen wichtige und unverzichtbare Beiträge beispielsweise im Bereich des Sozialen und der Bildung“ leisteten. Niedersachsen zahlt in diesem Jahr rund 52,8 Millionen Euro Staatsleistungen.

Auch andere Länder sehen eine Ablösung der Staatsleistungen wegen einer derzeit angespannten Haushaltslage dezidiert kritisch. Es sei ein schlechter Zeitpunkt, hieß es etwa aus Thüringen und Sachsen-Anhalt. Aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz hieß es wiederum, man sei grundsätzlich offen, zentrale Fragen müssten aber noch geklärt werden. Viele Länder verwiesen auf die in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Position, das Thema zunächst zurückzustellen. Die Ampelkoalition will das Thema in dieser Wahlperiode eigentlich angehen. Gespräche liegen aber wegen des Widerstands der Länder derzeit auf Eis. Der Bund müsste die Rahmenbedingungen der Ablösung gesetzlich regeln. Konkrete Summen verhandeln und zahlen müssten aber die Länder.

Sie verweisen wiederum auf die Notwendigkeit der Regelung durch den Bund. Eine Ausnahme ist Bayern: Vertragliche Ablösungen im Einvernehmen zwischen Staat und Kirchen seien unabhängig von einem Grundsätzegesetz möglich und würden in Bayern insbesondere auf dem Feld staatlicher Baupflichten an kirchlichen Gebäuden seit Jahren praktiziert, hieß es aus dem dortigen Kultusministerium. 

Ein Sonderfall unter den Ländern ist auch Sachsen, wo nach Angaben der Staatskanzlei in den Kirchenverträgen nach der Wiedervereinigung eine sogenannte Abgeltung in Form der jährlichen Leistungen festgeschrieben wurde. Das Weiterzahlen auf unbefristete Zeit wird dort bereits als Ablösung verstanden.

Wie die Rückmeldungen aus den Bundesländern ergaben, summieren sich die Staatsleistungen inzwischen auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr, wobei in der Berechnung das Land Mecklenburg-Vorpommern fehlt, das die Anfrage unbeantwortet ließ. Rund 620 Millionen Euro zahlen die anderen 13 Länder in diesem Jahr, hauptsächlich an die evangelische (342 Millionen Euro) und katholische (246 Millionen Euro) Kirche.
 

Verpflichtungen aus dem 19. Jahrhundert

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetzenthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen. 

epd