Vatikan-Papier zur Mahlgemeinschaft

Rom bremst deutsche Ökumene

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Nachdem der Vatikan gegenseitigen Einladungen von Katholiken und Protestanten zum Abendmahl eine Absage erteilt hat, wollen die deutschen Bischöfe eine Abstimmung über die sogenannte Mahlgemeinschaft auf unbestimmte Zeit verschieben. Das betrifft auch den ökumenischen Kirchentag 2021.  

Kelche voller Hostien stehen auf einem Tisch.
Gemeinsam am Tisch des Herrn? Laut Glaubenskonkgregation sind gegenseitige
Einladungen von Katholiken und Protestanten zum Abendmahl nicht zulässig. 

Die deutschen katholischen Bischöfe haben beschlossen, eine Abstimmung über Möglichkeiten der eucharistischen Gastfreundschaft zwischen Protestanten und Katholiken auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in Fulda erklärte, respektiere man damit die Einwände aus Rom, die eine neue Sachlage geschaffen hätten. Nun solle erst einmal der Ökumenische Arbeitskreis (ÖAK) auf die Kritik aus dem Vatikan reagieren. Danach müsse die Debatte weitergehen.

Nach dieser Entscheidung gilt es als unwahrscheinlich, dass beim kommenden Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt die vom ÖAK vorgeschlagene Form der sakramentalen Gastfreundschaft offiziell praktiziert wird. Es wird aber wohl auch kein explizites Verbot wechselseitiger Einladungen über die Konfessionsgrenzen hinweg geben.

Der ÖAK hatte im vergangenen September vorgeschlagen, dass evangelische und katholische Kirche künftig ihren Mitgliedern gestatten sollten, in Gottesdiensten der je anderen Konfession an Abendmahl oder Eucharistie teilzunehmen. Der Text, den auch Bätzing mitverantwortet hatte, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Die gegenseitige Einladung sollte auch beim Kirchentag in Frankfurt praktiziert werden.

Diesem Votum hatte die Glaubenskongregation am Wochenende widersprochen und gegenseitigen Abendmahls-und Eucharistie-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen.

Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an Bätzing. Dem Schreiben beigefügt ist ein theologischer Anhang.

Nach Auffassung der Glaubenskongregation sind einige Fragen des "katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt" in dem ÖAK-Dokument "nicht ausreichend geklärt". Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zudem zum derzeitigen Stand "notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen" über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.

kna