Schlusspfiff nach Verlängerung
Der Diözesanpastoralrat des Erzbistums Hamburg berät über Themen der Seelsorge auf Bistumsebene. Nach einer Neuordnung im Jahr 2016 ist nun die erste Periode dieses Rates zu Ende gegangen – später als geplant.
Als sie 2016 angefangen haben, war alles neu. Nach dem Umbau der Gremienstrukturen im Bistum setzte sich auch der Diözesanpastoralrat in veränderter Besetzung zusammen. Jede der 28 Pfarreien – von denen 2016 erst ein Teil neugegründet war – hat einen Sitz. Vertreten sind ferner verschiedene pastorale Berufsgruppen, Verbände, Jugend und Bistumsleitung.
Jetzt hat der Diözesanpastoralrat seine Amtsperiode beendet. Die letzte Sitzung endete nicht nur mit einem Rückblick. Erzbischof Stefan Heße dankte den Mitgliedern mit Worten – und nachmittags mit einem gemeinsamen Bummel zwischen Hafen und Großer Freiheit.
Im Oktober setzt sich der Rat neu zusammen
Im Oktober wird sich ein neuer Diözsanpastoralrat formieren – mit einigen Änderungen im Vergleich zum bisherigen. „Die Pfarreien, Berufsgruppen und anderen im Rat Beteiligten sind jetzt aufgerufen, ihre Vertreter für den nächsten Diözesanpastoralrat zu benennen“, sagt Beate Bäumer, Geschäftsführerin des Gremiums. Die Vertreter der Pfarreien etwa werden in der Regel von den Pfarrpastoralräten ernannt.
In den 17 Sitzungen des ersten Diözesanpastoralrats nach neuer Ordnung hat das Gremium eine ganze Reihe von Themen diskutiert. Seine Aufgabe: Die Beratung über pastorale Angelegenheiten und Neuausrichtungen, sofern diese nicht nur lokale Bedeutung haben, sondern das ganze Bistum betreffen.
So waren die Reformen des Erzbistums wie etwa die Vermögens- und Immobilienreform Thema, das neue Leitungsmodell einer Gemeindeleitung im Team, das inzwischen in Neubrandenburg und im Hamburger Westen angewandt wird. Im Gespräch war eine Position zur Sexualmoral, Wortgottesfeiern und die Ausbildung zur Leitung solcher Gottesdienste, die Chancen von Hauskirchenkreise – und nicht zuletzt die Pastoral unter Corona-Bedingungen.
Auch der Rat selbst war natürlich nicht unberührt von der Pandemie. Und am Ende führte diese Krise zu einer unfreiwilligen Verlängerung der Amtszeit. „Eigentlich muss der Rat alle vier Jahre besetzt werden, das heißt, der Rat hätte schon 2020 neu gebildet werden müssen“, sagt Beate Bäumer. „Aber 2020 war das erste Corona-Jahr. Da ging nichts mehr.“
Weitere Informationen über Aufgabe und bisherige Zusammensetzung des Diözesanpastoralrats gibt es im Internet www.erzbistum-hamburg.de.
Autor: Andreas Hüser