Glaubenskongregation über homosexuelle Paare

Vatikan: Nein zu Segnungsfeiern

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Die katholische Kirche darf homosexuelle Paare nicht segnen - das hat zumindest die Glaubenskongregation in einem Papier bekannt gegeben. Für Vertreter der deutschen Kirche ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. 

Zwei Männer halten sich an der Hand vor einem Altar.
Homosexuelle Paare sollen laut Glaubenskongregation nicht gesegnet werden. 

Die katholische Kirche hat nach Darstellung der Vatikanischen Glaubenskongregation keine Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Zwar erkenne die Kongregation bei solchen Vorschlägen "den aufrichtigen Willen" an, "homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten", heißt es in einer am Montag im Vatikan verbreiteten Erklärung. Da aber die Verbindungen von homosexuellen Paaren nicht dem göttlichen Willen entsprächen, könnten sie nicht gesegnet werden.

Segnungen, so heißt es weiter, gehörten zu den kirchlichen Sakramentalien. Diese aber verlangten, "abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen", dass "die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hin geordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken". Dazu gehöre, dass die gesegneten Dinge" im Dienst der Pläne Gottes" stehen, "die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus vollständig geoffenbart sind".

Aus diesem Grund ist es laut der Entscheidung "nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau)" einschließen. Papst Franziskus habe diese Antwort gutgeheißen, heißt es am Ende des Dokuments, das vom Präfekten und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet ist.

Alle durchaus positiven Elemente homosexueller Partnerschaften - "die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind" - rechtfertigten dennoch keine Segnung. Das gelte auch, weil solche Segnungen als «Nachahmung» oder «analoger Hinweis auf den Brautsegen» aufgefasst werden könnten. Gleichwohl, so heißt es, sei nicht ausgeschlossen, "dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexuellen Neigungen gespendet werden", die den Willen bekundeten, in Treue zum Willen Gottes zu leben.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, reagierte zurückhaltend auf die Erklärung. Er zeigte sich offen für eine Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre bei diesem Thema.

"Die Glaubenskongregation gibt dabei den Stand der kirchlichen Lehre wieder, wie er sich in mehreren römischen Dokumenten spiegelt", erklärte der Limburger Bischof. In Deutschland und in anderen Teilen der Weltkirche gebe es aber seit längerem Diskussionen darüber, "in welcher Weise diese Lehre und Lehrentwicklung allgemein mit tragfähigen Argumenten vorangebracht werden kann - auf der Basis grundlegender Wahrheiten des Glaubens und der Moral, der fortschreitenden theologischen Reflexion und ebenso in Offenheit für neuere Ergebnisse der Humanwissenschaften und der Lebenssituationen heutiger Menschen". Auf Fragen dieser Art gebe es keine einfachen Antworten.

Mit Blick auf den Reformprozess des Synodalen Wegs, den die Bischofskonferenz mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken auf den Weg gebracht hat, erklärte der Vorsitzende, die von der Glaubenskongregation vorgebrachten Gesichtspunkte müssten und würden in diese Gespräche Eingang finden. Der Synodale Weg sei bestrebt, "gerade das Thema gelingender Beziehungen in einer umfassenden Weise zu diskutieren, die auch die Notwendigkeit und die Grenzen kirchlicher Lehrentwicklung bedenkt".

Der Regensburger katholische Bischof Rudolf Voderholzer begrüßte das Nein des Vatikan und dankte der Behörde für ihre Klarstellung. Mit dem Papst und den Mitgliedern der Familiensynode von 2015 unterstreiche auch er, "dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn 'in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen'".

Mit ihrer Antwort, so der Bischof, bekräftige die Kongregation die Lehre des Papstschreibens "Amoris laetitia". Darin hatte Franziskus eine Gleichsetzung von Ehe und homosexuellen Lebensgemeinschaften abgelehnt. Voderholzer erinnerte zudem daran, was das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) über die Ehe zwischen Mann und Frau lehre: "Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung."

kna