Anfrage

Warum muss es die Kirchensteuer sein?

Warum hängt der Empfang der Sakramente von der Zahlung der Kirchensteuer ab? Warum wird nicht über Alternativen wie eine spendenbasierte Gemeindefinanzierung nachgedacht? Heinz Kenkel, Osnabrück

Grundsätzlich gilt: Sakramente sind gratis – im wahren griechischen Wortsinn: gratia dei (aus Gnade Gottes). Sie können weder bezahlt noch erkauft werden.

Nach katholischem Verständnis entsteht durch die Taufe ein „unauslöschliches Prägemal“, das niemand rückgängig machen kann. Deshalb gibt es kirchenrechtlich keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft. Allerdings kann man in Deutschland, anders als in anderen Ländern, vor einer staatlichen Stelle aus der Kirche austreten. Damit spart man Kirchensteuern, aber gleichzeitig, so die These, verstößt man gegen die Regeln der Gemeinschaft. Das hat dann die kirchenrechtlichen Folgen, die Sie ansprechen. Man verliert dadurch Mitgliedsrechte wie den Sakramentenempfang.

Die Kirchensteuer ist in Deutschland an die Einkommenssteuer gekoppelt und damit an die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Person angepasst. Nur knapp die Hälfte der Katholikinnen und Katholiken in Deutschland zahlen überhaupt Kirchensteuer. Alle, die keine Einkommenssteuer zahlen, etwa Kinder, Jugendliche oder Geringverdiener, zahlen auf diesem Weg auch keine Kirchensteuer. 

Über Alternativen zur Kirchenfinanzierung ist schon oft nachgedacht worden. Die Modelle reichen von freiwilligen Spenden über Wahlmöglichkeiten der Steuerpflichtigen, für welche Zwecke eine Kultursteuer verwendet werden soll, und direkten Beitragseinzug der Kirchen bis zu staatlichen Zahlungen an die Religionsgemeinschaften. Alle Modelle – auch das in Deutschland praktizierte – haben Vor- und Nachteile. 

Eine spendenbasierte Gemeindefinanzierung könnte nicht die Planungssicherheit und auch nicht die Gestaltungsfreiheit bieten, die die Kirchensteuereinnahmen bieten. Wofür die Kirchensteuern verwendet werden, darüber entscheiden in den Diözesen die Kirchensteuerräte, die aus den Kirchenvorständen gewählt werden und so eine Beteiligung und Kontrolle durch die Kirchenmitglieder gewährleisten sollen.

Michael Kinnen