Anfrage
Warum ruht Bischof Kamphaus in einem Zinksarg?
Das Kirchenrecht bestimmt, dass derzeit nur der Papst, Kardinäle oder Diözesanbischöfe das Recht haben, in Kirchen bestattet zu werden. Die übrigen Verstorbenen finden in der Regel auf Friedhöfen ihre letzte Ruhe – abgesehen von Kolumbarien. Für Weihbischöfe oder Domherren gibt es etwa eigene Domfriedhöfe – oder sie werden wie andere Verstorbene auf Friedhöfen ihrer Wahl beerdigt. Das Recht, in einer Kirche bestattet zu werden, gilt auch für frühere Diözesanbischöfe in ihrer Kathedrale. Das Begräbnis ist also dem Wort nach streng genommen keine Beerdigung. Die Verstorbenen können zu Lebzeiten aber auch anderes verfügen, es besteht keine Pflicht zum Begräbnis in einer Kirche.
Der ehemalige Limburger Bischof Franz Kamphaus ist in der Gruft im Südquerhaus der Bischofskirche beigesetzt worden. Weil neben den kirchenrechtlichen und liturgischen Bestimmungen auch das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz zu berücksichtigen war, galt auch die Vorschrift, „dass die menschliche Gesundheit durch die Verwesung nicht gefährdet werden kann“ (Paragraf 6). Daher erfolgte die Bestattung in der Gruft in einem Zinksarg, der in einen Holzsarg eingelassen wurde.
Bischof Kamphaus hat den Angaben des Bistums zufolge auch seine Vorstellungen zum Requiem und den Feierlichkeiten niedergeschrieben. Diese habe das Bistum berücksichtigt. Auf dem Sarg lagen nicht die bischöflichen Insignien wie Mitra oder Bischofsstab, sondern stand der Kelch als Zeichen für einfache Priester. Auch habe Kamphaus verfügt, dass im Requiem kein Nachruf auf ihn gesprochen werde: Keine Würdigung, sondern Verkündigung sollte die Predigt im Gottesdienst sein, verlangte der frühere Professor für Predigtkunst und leidenschaftliche Prediger. Passend zu seinem bischöflichen Leitwort lag auch ein offenes Evangeliar auf seinem Sarg.