Anfrage zum Kirchenrecht
Wer darf predigen?
Darf beim Sonntagsgottesdienst außer einem Priester oder Diakon auch jemand anderer (Gemeindereferentin, langjähriger Lektor) ausnahmsweise predigen? Ist das eventuell im Zuge des Synodalen Weges vorgesehen? Andreas Merzdovnik, Bischofsheim
Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage sich auf die Sonntagsmesse bezieht. Denn in Wortgottesdiensten (mit oder ohne Kommunionspendung) ist das problemlos möglich und auch üblich.
Anders bei der Eucharistiefeier. Dazu schreibt das Kirchenrecht: „Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird.“ (canon 767 § 1) – wobei mit dem Begriff Homilie eben die Predigt innerhalb der Messfeier gemeint ist. 1997 hat die Instruktion „Ecclesia de mysterio“ diese Regel noch einmal eingeschärft.
Ausnahmsweise wird manchmal diese Vorschrift umgangen, etwa bei Familiengottesdiensten, am Misereor-Sonntag oder beim Ertedankfest. Dann spricht man oft nicht von Predigt/Homilie, sondern von einer Katechese, einem Glaubenszeugnis (des Landwirts) oder einer thematischen Einführung (aus dem Eine-Welt-Kreis). Gern ändert man auch den Platz im Ablauf des Gottesdienstes: Nicht nach dem Evangelium wird gesprochen, sondern davor oder auch zu Beginn der Messe.
Ein anderes Beispiel ist die Aktion „Frauen predigen“, der sich im Herbst einige Bistümer (und darin einige Gemeinden) angeschlossen haben und an einem bestimmten Sonntag in der Messe zeichenhaft eine Frau predigen ließen. Aber klar ist: Grundsätzlich ist das verboten. Und so kam es auch bei der Frauen-predigen-Aktion zu Protesten von Katholiken, die das Kirchenrecht gebrochen sahen.
Was die Diskussionen auf dem Synodalen Weg betrifft: Ja, Laien zu erlauben, in der Eucharistiefeier zu predigen, ist dort ein Thema. Leider gehört es zu den vielen Themen, über die eine Ortskirche nicht so einfach entscheiden kann – zumindest nicht offiziell. Sie kann dulden, dass in manchen Gemeinden manches anders gemacht wird, aber offiziell sozusagen mit bischöflichem Siegel im Amtsblatt zu verkünden: Die Bindung der Homilie an die Weihe ist hiermit aufgehoben – das ist kaum machbar. Das Kirchenrecht gilt weltweit.
Susanne Haverkamp