Debatte um Sterbehilfe in kirchlichen Heimen
ZdK kritisiert evangelische Theologen
Sollte ein assistierter professioneller Suizid auch in kirchlichen Heimen ermöglicht werden? Das jedenfalls fordern prominente evangelische Theologen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken lehnt dies hingegen scharf ab.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat die Äußerungen mehrerer evangelischer Theologen zur Sterbehilfe kritisiert. "Diese Position deckt sich nicht mit dem Ziel, dem menschlichen Leben in allen Phasen seines Daseins uneingeschränkt zu dienen, so dass sich dieses in Würde entfalten kann", erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg in Bonn. Der assistierte Suizid werde zum Normalfall, wenn sogar kirchliche Einrichtungen ihn anböten.
Sternberg bezog sich auf einen unter anderen von dem Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie verfassten Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Darin plädieren die Autoren dafür, einen assistierten professionellen Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Dies könne bedeuten, "abgesicherte Möglichkeiten eines assistierten Suizids in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten".
Christliche Seelsorge habe die Aufgabe, "Alternativen zur scheinbaren Ausweglosigkeit eines Suizidwunsches aufzuzeigen, so dass - neben medizinisch-pflegerischen Angeboten - auch eine psychosoziale wie geistig-spirituelle Zuwendung zum Einzelnen erfolgen soll", betonte dagegen Sternberg. Zu begrüßen sei deswegen die Forderung der evangelischen Theologinnen und Theologen, das Palliativangebot in kirchlichen Einrichtungen auszubauen und sich kritisch mit dem Umgang kirchlicher Einrichtungen mit Suizidanten zu beschäftigen.
Zuvor hatten sich unter anderen die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz ablehnend zu dem Ansinnen der Autoren des Gastbeitrags geäußert. Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Das ZdK forderte die Abgeordneten des Bundestages auf, die Beratungen der vom Gericht aufgetragenen Konkretisierungen der Suizidassistenz bald zu eröffnen, um Menschen vor fragwürdigen Angeboten zur "Sterbehilfe" zu schützen. Das ZdK ist die höchste repräsentative Vertretung der katholischen Laien in Deutschland.
kna