Kirche und Homosexualität
Wo gleichgeschlechtliche Paare gesegnet werden können
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Mit dem Münchner Erzbischof Reinhard Marx erlaubt der erste deutsche Kardinal die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in seinem Bistum. In einem Brief vor drei Wochen empfahl Marx den Seelsorgern, den Beschlusstext „Segen gibt der Liebe Kraft“ anzuwenden. Papst Leo drückte postwendend sein Unverständnis für die Entscheidung aus. Er akzeptiere die formalisierte Segnung nicht und sei mit den entsprechenden Entwicklungen „nicht einverstanden“, teilte der Pontifex mit. Den Beschlusstext hatte die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken veröffentlicht. Seelsorger werden darin ermutigt, Paare zu segnen, die das Sakrament der Ehe nicht empfangen können oder wollen – dies gilt für gleichgeschlechtliche Paare ebenso wie etwa für wiederverheiratete Geschiedene. Das Schreiben gibt Hinweise für die Praxis, ohne rechtlich bindend zu sein. Nach Meinung der Deutschen Bischofskonferenz basiert es auf dem Dokument „Fiducia supplicans“ von Papst Franziskus. Darin ermöglichte dieser die spontane und nicht-liturgische Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, ohne damit die Paarsituation dem Ehesakrament gleichzusetzen oder das kirchliche Verständnis der Ehe zwischen Frau und Mann zu verändern. Papst Leo betonte bereits mehrfach, dass die Interpretation der Deutschen Bischofskonferenz über dieses Schreiben weit hinausgehe.
Trotzdem ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in den meisten deutschen Bistümern inzwischen generell möglich – auch in ostdeutschen. Im Erzbistum Berlin teilte Erzbischof Koch bereits 2023 mit, dass Seelsorger gleichgeschlechtliche Paare segnen könnten, ohne dafür disziplinarisch belangt zu werden. Der Erzbischof selbst wolle solche Segnungen erst vornehmen, wenn sie vom Vatikan erlaubt seien. Die Handreichung von 2025 habe im Erzbistum keinen offiziellen Charakter, teilte das Bistum zuletzt dem Tagesspiegel mit. Im Bistum Magdeburg lädt der Beauftragte für queersensible Pastoral, Pfarrer Christoph Kunz, auf der Webseite des Bistums explizit zur Anwendung des Beschlusstextes ein. „Es braucht das Fest, es braucht Rituale, es braucht Gemeinschaft, um unserem Glauben und unserer Zuversicht Ausdruck zu schenken“, schreibt er dazu. Ähnlich ist die Situation im Bistum Erfurt. „Paare, die sich lieben, können von einem Priester gesegnet werden“, sagte Bischof Neymeyr schon 2024. Der Beschlusstext von 2025 ergänzt die im Bistum bereits übliche Praxis und ist auf der Bistumswebseite veröffentlicht. Auch in Dresden positionierte sich Bischof Heinrich Timmerevers bereits früh positiv zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Handreichung von 2025 ist die neue pastorale Grundlage für solche Segnungsfeiern im Bistum. Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt teilt auf Anfrage des Tag des Herrn mit, man halte sich an die Weisungen von „Fiducia supplicans“. Die Handreichung der Bischofskonferenz sei den Seelsorgern mitgeteilt worden. Es gäbe im Bistum nach seinem Wissen aber keine Anfragen zu solchen Segensfeiern.
Untersagt ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Erzbistum Köln und den bayerischen Bistümern Regensburg, Passau und Augsburg.