Gremienwahlen im Bistum

Bitte eine echte Wahl

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Die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand Anfang November sind ein wichtiges Ereignis in diesem Jahr. Denn es geht um die Zukunft der Kirche im Bistum Osnabrück. Die Katholikenratsvorsitzende Katharina Abeln sagt: „Es muss uns gelingen, viele Menschen für diese Wahl zu begeistern.“


Erfolgreiche Wahl zur Katholikenratsvorsitzenden: Katharina Abeln (Mitte) im Juni 2019. Foto: Matthias Petersen

Frau Abeln, was werden Sie am Abend des 6. November machen – gehen Sie vielleicht auf eine Wahlparty?

Das ist eine gute Idee (lacht). Auf jeden Fall werde ich im Pfarrheim meiner Quakenbrücker Gemeinde sein, wenn die Stimmen der Wahlen ausgezählt werden. 

Sehen Sie Parallelen zwischen den Wahlen zu kirchlichen Gremien und zu denen für politische Ämter?

Als Parallele sehe ich mit Sicherheit eine große Bedeutung für die Wahlen und für die künftige Arbeit der Gremien. In der Kirche stehen wir vor einer Zeit der Umbrüche, die es zu gestalten gilt. Mit eigenen Ideen und eigenen Vorschlägen. Das unterstreicht die Bedeutung der Gremien, das zeigt in meinen Augen aber auch die Bedeutung der Stimmabgabe.

Aufbruch trotz Krise?

Natürlich sehe ich die Probleme, die wir derzeit in der Kirche haben. Ich erlebe aber auch Menschen, die sich trotzdem engagieren, die einen Umbruch wagen wollen. Dafür bin ich dankbar. Und das macht mich auch selbstbewusst und zuversichtlich.

Um welche typischen Themen geht es denn? Frauenpriestertum, Beteiligung von Frauen ...

... das sind die Themen, mit denen wir uns bundesweit beim Synodalen Weg beschäftigen. Auf Pfarrei-Ebene spielen auch andere eine große Rolle. Da geht es mir um die Reflexion, was wir an Altem sein lassen können und welche neuen Themen es zu finden gilt, die man dann vor Ort auch umsetzen kann.

Zum Beispiel? 

Der Papst hat es gesagt: „Geht zu den Menschen an den Rändern.“ Wir sollten auf diejenigen zugehen, die wir ausgeschlossen haben oder die sich von uns entfernt haben. Wir sollten uns anhören, was sie uns zu sagen haben. Zuhören ist schon der erste Schritt. Und daraus ergibt sich dann, was wir verändern sollten, wie wir Kirche gestalten können. So können wir das Evangelium zu den Menschen bringen, das ist doch unser Auftrag. 

Was muss passiert sein, damit Sie am Abend des 6. November sagen können, dass es eine gute Wahl war?

Dass wir die Zwei-Prozent-Hürde geschafft haben (lacht). Im Ernst: Es muss uns gelingen, viele Menschen für diese Wahl zu begeistern. Diejenigen, die sich zur Wahl bereitstellen, aber auch diejenigen, die durch ihre Stimmabgabe die Kandidatinnen und Kandidaten ermutigen und unterstützen. Wir gestalten Kirche – wie großartig! Und noch etwas: Vielleicht dürfen wir bei der Wahlwerbung auch etwas selbstbewusster auftreten, damit wir eine bessere Außenwirkung erzielen. Warum nicht mal Plakate an der Straßenecke?

Interview: Matthias Petersen

Das komplette Interview lesen Sie in der Ausgabe zum 9. Januar 2022.


Zur Sache

In zwei Gremien arbeiten Ehrenamtliche der Kirchengemeinden wesentlich mit und bestimmen den Kurs der Pfarrei: dem Pfarrgemeinderat (PGR) und dem Kirchenvorstand (KV).

Im Februar 1969 wurden in den Gemeinden des Bistums Osnabrück erstmals Pfarrgemeinderäte gewählt. Die Frauen und Männer kümmern sich um die Seelsorge der Pfarreien und unterstützen mit ihrer Arbeit die hauptamtlichen Teams. Struktur und Inhalt des Gremiums legt die Kirche selbstständig fest. So ist es im Bistum Osnabrück zum Beispiel möglich, ein Familienwahlrecht auszuüben, bei dem die Eltern stellvertretend für ihre Kinder eine Stimme abgegeben können. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen den Vorstand.

Anders ist es beim Kirchenvorstand: Dessen Arbeit ist im Konkordat abgesichert – ein Vertrag, den Staat und Kirche miteinander eingehen. Die Kirche kann deshalb nicht einseitig Änderungen der rechtlichen Satzung vornehmen. Das Gremium ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Pfarrei. Insbesondere stellt es den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. KV-Vorsitzender ist qua Amt der Pfarrer der Gemeinde, er kann das Amt aber an einen Laien delegieren. (pe/bpo)