Der Kraftakt mit der Satzung

Wie kann ein Rat das Bistum abbilden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Vollversammlung des Diözesanrates der Katholikinnen und Katholiken. Es ist vor allem eine Anfrage an das eigene Selbstverständnis.

Was wollen Satzungen? Vor allem: Ordnung schaffen, wenn Menschen sich zusammenschließen. Sie definieren, worum es bei dem Zusammenschluss geht und welche Regeln sich die Mitglieder geben.

Der Diözesanrat im Bistum Hildesheim hat seine Satzung, die aus dem Jahr 1990 stammt, zuletzt vor sieben Jahren geändert. Grundsätzlich niedergeschrieben ist, dass der Diözesanrat unter anderen die Arbeit der Pfarrgemeinden, Dekanatsräte und auch der Verbände und Gemeinschaften fördern will. Doch das Bistum hat sich verändert, ist in einer Umbruchssituation. Anders als vor 28 Jahren, anders als vor einem halben Jahrhundert, als der Rat gegründet wurde. „Insofern stellt sich für uns die Frage, ob wir noch richtig aufgestellt sind, um die Wirklichkeit des Bistums abzubilden“, sagt der Vorsitzende des Rates, Claus-Dieter Paschek.

Proporz oder nicht, Berufung oder nicht

Der Diözesanrat setzt sich bisher aus gewählten Vertretern der Dekanatspastoralräte, der Verbände und der kirchlichen Berufsgruppen zusammen. Hinzu kommen Vertreter der Orden, der bischöfliche Beauftragte und zehn formal durch den Bischof berufene Personen. Deren Verteilung folgt einem klaren Proporz (siehe Schema): 20 Vertreter aus den Dekanaten stehen gewissermaßen zehn Vertretern aus den Verbänden und zehn Berufenen gegenüber. So soll ein ausgewogenes Verhältnis gewährleistet sein – das ist zumindest die Absicht der Satzung. Andere Räte in Bistümern kennen diesen austarierten Proporz nicht.
Ein Vorschlag des Vorstandes an die Vollversammlung: Den Rat auf eine breitere Grundlage stellen. Zum Beispiel durch zusätzliche Vertreter der muttersprachlichen Gemeinden. Oder dadurch, dass nicht mehr zehn Vertreter der Verbände und geistlichen Gemeinschaften gewählt werden – sondern alle werden zur Mitarbeit eingeladen. Das könnte die Zahl der Mitglieder im Rat aber deutlich erhöhen: Im Bistum sind 16 Verbände und 14 geistliche Gemeinschaften anerkannt.
Schnell wird auf der Vollversammlung klar: Die Anfragen an die künftige Zusammensetzung und die daraus sich ergebende Arbeitsform sind vielfältig. Ist das Berufen von Mitgliedern durch den Bischof noch zeitgemäß? Wie kann die lokale  Kirchenentwicklung im Bistum Hildesheim abgebildet werden? Schließlich setzt dieser Weg unter anderem auf Teams gemeinsamer Verantwortung, die Sorge für das kirchliche Leben vor Ort tragen.

Oder braucht der Diözesanrat künftig Berater, die durchaus längerfristig zur Beifassung mit Themen und Projekten dazukommen? Soll an der aus Sicht mehrerer Mitglieder bewährten Parität zwischen Dekanatsratvertretern auf der einen und Verbandlern und berufenen Mitgliedern nicht festgehalten werden? Oder stellt man die Mitarbeit frei, definiert eine Obergrenze? Die Vollversammlung hat dem Vorstand ein ganzes Bündel von Fragen mit auf den Weg gegeben, die es weiter zu beraten gilt.

Überlegungen auch in Dekanaten und Pfarreien

Der Diözesanrat ist nicht das einzige Gremium, das sich Gedanken über die Zusammensetzung macht. Im Vorfeld der Gremienwahlen am 11. November haben viele Pfarrgemeinden über ihre künftige Gremienstruktur nachgedacht. Vier Modelle hat das Bistum dabei zur Auswahl gestellt, von der klassischen Doppelstruktur aus Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand bis hin zu einer Variante, die auf eine Pfarreisynode setzt (die KiZ berichtete). Für eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarreien ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen: Sie haben einen Antrag auf eine Verschiebung der Wahl gestellt.

Auch im Regionaldekanat Hannover gab und gibt es Überlegungen zur künftigen Zusammensetzung. Eine wichtige Frage dabei: die Arbeitsfähigkeit. Mit über 60 Mitgliedern ist der Dekanatspastoralrat deutlich größer als der Diözesanrat.
„Strukturen sind wichtig, aber kein Selbstzweck“, betont Paschek. Insofern ist der Diözesanrat seiner Ansicht nach gut beraten, die künftige Zusammensetzung genau abzuwägen. Auch wenn es ein Modell sein könnte, das nach einigen Jahren wieder der veränderten kirchlichen Wirklichkeit angepasst werden muss.

Rüdiger Wala