Die Aktion „#OutInChurch“ zeigt Wirkung
Keine Sanktionen bei Homosexualität
Elf deutsche Generalvikare haben jetzt die Aussetzung von Sanktionen gegen homosexuelle Kirchenmitarbeiter gefordert. Erzbischof Stefan Heße unterstützt diesen Vorstoß.
„Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt.“ Das hat der Generalvikar des Erzbistums Hamburg, Pater Sascha-Philipp Geißler, jetzt gefordert.
In einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, vom 12. Februar spricht sich Geißler gemeinsam mit zehn weiteren Generalvikaren dafür aus, den Weg der Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer dieses Jahres abzuschließen. Zudem fordern die Generalvikare, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei. Neben Generalvikar Geißler haben den Offenen Brief die Generalvikare von Berlin, Essen, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn, Speyer, Trier sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.
Erzbischof sieht Auftakt zu Veränderungen
Rückendeckung bekam der Hamburger Generalvikar von Erzbischof Stefan Heße. In einem Brief an alle Angestellten und Kleriker des Erzbistums sicherte er zu, dass „bis zur Novellierung der kirchlichen Grundordnung im Erzbistum Hamburg keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn Tatsachen über Beschäftigte der Erzdiözese Hamburg, des Diözesancaritasverbandes und anderer angeschlossener Rechtsträger bekannt würden, die die persönliche Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Einzelnen betreffen; auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten.“ Außerdem werde er sich in der Deutschen Bischofskonferenz für Überarbeitung des kirchlichen Dienstrechts einsetzen.
„Nach meiner Einschätzung stehen wir hier wie in anderen Bereichen vor grundsätzlichen Veränderungen“, so Erzbischof Heße. „Gegenüber dem bisher eher sanktionierenden Charakter verschiedener Regelungen der Grundordnung müssen die positiven Aspekte der Arbeit im kirchlichen Dienst stärker im Vordergrund stehen, wie etwa die Dienstgemeinschaft oder der Sendungsauftrag unserer Kirche.“ Die vollständigen Briefe des Erzbischofs und des Generalvikars sind auf der Internetseite www.erzbistum-hamburg.de zu finden.
Text: kpi/Andreas Hüser