Was muss beachtet werden?

Kinofilme in der Kirche

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Vorführungen statt Gottesdienst – ob mit christlichen Filmen wieder mehr Besucher in die Kirchen kommen, das probieren immer mehr Pfarrgemeinden aus. Im Vorfeld müssen sie dabei aber einige rechtliche Dinge beachten.


Mit Kissen und Decken machen es sich die Kinobesucher in den Bänken der Kirche St. Joseph in Emsdetten bequem. Foto: St. Pankratius, katholische Kirchengemeinde Emsdetten

Wer in der Karwoche in die Kirche St. Joseph in Emsdetten geht, kommt nicht nur zum Beten: Traditionell zeigt die Gemeinde immer vor Ostern drei  Kinofilme. Pastoralassistentin Simone Toszkowski und Kaplan Bernd Egger organisieren die Aktion, die jetzt bereits das fünfte Mal stattgefunden hat. „Über die verschiedenen Wahrnehmungsebenen des Films lassen sich Botschaften viel eindrücklicher transportieren als nur über das gesprochene Wort“, betont Bernd Egger. Mit Erfolg: Mehr als 200 Leute kamen pro Abend in die Kirche, um beispielsweise „Nokan – Die Kunst des Ausklangs“ zu sehen. Bei freiem Eintritt sahen sie sich den Film auf einer großen Leinwand mit Hochleistungsbeamer an.


Kulturkirche mit Weitblick
Das jährliche Kirchenkino ist für Kaplan Egger eine Veranstaltung mit Weitblick: „Einerseits wissen wir, dass immer weniger Leute einen klassischen Gottesdienst besuchen. Andererseits müssen wir schauen: Wie können wir Kirchengebäude, die aufgegeben werden, anders nutzen?“ Eine Kirche als Kinosaal könne er sich aber nicht vorstellen. „Filme mit einer christlichen Botschaft eignen sich gut für eine Projektwoche.“ Über ein ganzes Jahr würde das nicht funktionieren. „Dann schon eher eine Kulturkirche mit christlicher Botschaft, in der auch Konzerte und Lesungen stattfinden.“


Organisation mit dem örtlichen Kino
Was kommt alles auf eine Gemeinde zu, die einen Film in ihrer Kirche zeigen möchte? „In Sachen Organisation arbeiten wir sehr gut mit dem örtlichen Kino zusammen“, sagt Egger. Mit Unterstützung der Firma „Pielage Showtechnik“ und dem „Cinetech“-Kino Emsdetten wurde die St.-Joseph-Kirche zwischenzeitlich zu einem Kinosaal. 1500 Euro kostet die Technik. 450 Euro beträgt die Leihgebühr für die drei Filme. Für Egger ist es dabei wichtig, mit professionellen Dienstleistern zusammenzuarbeiten: „Das muss schon sein, um auch rechtlich sauber zu agieren“, meint er.


Rechtliche Regelungen für eigenständige Aktionen
Wer jedoch auf eigene Faust Spiel- oder Dokumentarfilme ausleihen und öffentlich zeigen will, muss folgende rechtliche Dinge beachten. So gibt es das „Außenwerbeverbot“. Es schreibt vor, dass die Filmschau nicht auf Plakaten, in Presseankündigungen oder im Wochenblatt beworben werden darf, erklärt Anne Pille, Leiterin der Diözesanmedienstelle des Bistums Osnabrück. Selbst der Name des Films dürfe nicht genannt werden. Ist der Film im sogenannten KFW-Bouquet gelistet, kostet die Vorführung einmalig 35 Euro. Das Bouquet ist eine Liste mit Filmen, für die das Katholische Filmwerk in Frankfurt am Main bereits Vorführrechte eingekauft hat (siehe „Zur Sache“). Das Filmwerk hat mehr als 1000 Filme im Programm und arbeitet unter anderem mit den evangelischen und katholischen Medienzentralen zusammen. Es kümmert sich bundesweit um Lizenzen von Filmen für die Bildungsarbeit.

Ist der Film nicht gelistet, „wird es richtig teuer“, betont Anne Pille. Um die 250 Euro könne so eine Vorführung dann schon kosten. Denn dann müssten Gemeinden den Filmverleih direkt kontaktieren und die Vorführrechte einkaufen, was nicht ganz einfach sei. „Wir raten Gemeinden, zuerst einmal in die Liste zu sehen, ob ein geeigneter Film dabei ist.Das ist am unproblematischsten.“


Das Interesse nimmt zu
„Das Interesse an Spielfilmen hat in den vergangenen drei Jahren deutlich zugenommen“, sagt Julia Tüshaus von der Mediothek des Bistums Münster, der zentralen Verleihstelle, die neben Büchern und Zeitschriften auch viele Filme im Programm hat: „Die Gemeinden haben sich Gedanken gemacht: Wie können wir besser auf Menschen zugehen? Film ist ein gutes Medium, um Menschen in die Kirche zu holen.“

 

Filme in der Katechese oder im Unterricht
Einfacher ist es, wenn man im vertrauten Rahmen wie mit einer Firmgruppe, in der Erstkommunionkatechese oder mit einer Schulklasse einen Kurz- oder einen Animationsfilm ansehen möchte. „Es darf nicht öffentlich sein und es muss eine Gruppe sein, die sich kennt“, betont Anne Pille. Hier hat ihre Einrichtung besonders gekennzeichnete Filme im Angebot, für die die Vorführrechte bereits gekauft wurden und die kostenlos gezeigt werden können.

Marie-Theres Himstedt/Astrid Fleute

 

Zur Sache

KFW-Filmliste
Auf der Seite der Religionspädagogischen Medienstellen im Bistum Osnabrück sind wichtige Informationen zu Filmvorführungen aufgeführt. Dort gibt es auch einen Link zum KFW-Bouquet