Zahlen zu den Bistümern Fulda, Limburg und Mainz
Missbrauch: Geld zur Anerkennung des Leids
Wie viele Menschen haben Anträge auf Anerkennung ihres Leids als Missbrauchsbetroffene in den Bistümern Fulda, Limburg und Mainz gestellt? Darauf gab es jetzt Antworten. Von Ruth Lehnen
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) besteht seit gut einem Jahr. Sie entscheidet über Anträge auf Leistungen "in Anerkennung des Leids" von Missbrauchsbetroffenen. In einem am Freitag, 18. Februar, vorgelegten Tätigkeitsbericht hat sie auch Zahlen zu den Bistümern Fulda, Limburg und Mainz genannt. Im Jahr 2021 sind insgesamt 1565 Anträge von Betroffenen in der Geschäftsstelle der UKA eingegangen. Die Zahl der Anträge, über die noch nicht entschieden werden konnte, lag am Jahresende bei 949. Aus dem Bistum Fulda erreichten insgesamt 18 Anträge die UKA, aus dem Bistum Limburg 27, aus dem Bistum Mainz 38.
Entschieden wurde bis Jahresende 2021 über sieben Anträge aus dem Bistum Fulda, es wurden insgesamt 133 000 Euro an die Antragsteller ausgezahlt. Über zwölf Anträge aus dem Bistum Limburg wurde entschieden: Es kamen insgesamt 346 000 Euro zur Auszahlung. Über neun Anträge aus dem Bistum Mainz wurde entschieden, es wurden insgesamt 105 000 Euro ausgezahlt.
Margarete Reske, die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), räumte ein, die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge sei noch zu hoch. Das Tempo müsse beschleunigt werden. Da jetzt mehr Personen zur UKA gehören, die eine dritte Kammer bilden, werde in Zukunft schneller entschieden werden. Der stellvertretende Vorsitzende der UKA, Professor Ernst Hauck, verteidigte die oft kritisierte Form der Anerkennung des Leids: In der UKA werde "interdisziplinär, sachkundig und engagiert" gearbeitet. Vorteile des neuen Systems seien die Einheitlichkeit für alle Diözesen sowie, dass die UKA selbst die Auszahlungen veranlasst. Nur im Fall von Zahlungen von mehr als 50 000 Euro wird nach der Verfahrensordnung, die der Ständige Rat der Bischofskonferenz 2020 beschlossen hatte, die "Zustimmung der kirchlichen Institutionen" erforderlich. Diese sei in allen 47 Fällen anstandslos erfolgt.
Reske betonte, dass sich die UKA an den Zahlungen orientiert, die staatliche Gerichte als Schmerzensgeldzahlungen vorsehen. Die UKA nimmt auch Fälle, in denen vor 2021 Geld seitens der Kirche gezahlt worden ist, erneut an. Diese Fälle werden nochmals begutachtet.
Zur Frage, ob das Verfahren gut und gerecht sei, sagte Hauck, es sei ein Kompromiss, um außergerichtlich zu Zahlungen zu kommen. Betroffenen werde das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten erspart. Sowohl er wie Reske betonten, der "Vortrag der Geschädigten", das heißt, seine oder ihre Darstellung des Geschehenen, sei die Grundlage der Entscheidung. Einen Widerspruch gegen die Entscheidung sieht die Verfahrensordnung nicht vor, allerdings kann man auf Grund neuer, ergänzender Fakten und Erkenntnisse erneut einen Antrag stellen. Die Vorsitzende Reske dankte allen unabhängigen Ansprechpersonen, die in den Bistümern bei "Sprachlosigkeit vermitteln" und bei der Antragstellung behilflich sein können.
Von den bis Ende des Jahres 2021 entschiedenen Fällen betrafen 79,4 Prozent Männer und 20,6 Prozent Frauen.
Internetauftritt UKA:
https://www.anerkennung-kirche.de/