Anfrage
Müssen Messintentionen laut verlesen werden?
Tatsächlich ist das Messstipendienwesen im Kirchenrecht genau geregelt – vermutlich aus historischen Gründen. Denn Messstipendien/-intentionen waren früher nicht nur eine große Einnahmequelle für Priester, sondern auch ein Ärgernis. Deshalb muss heute „jeglicher Schein von Geschäft oder Handel“ gänzlich vermieden werden (Canon 947 CIC).
Vierzehn Canones verwendet das kirchliche Gesetzbuch auf das Stipendienwesen. Geregelt ist, wie viele Messsstipendien jemand annehmen darf, was mit überzähligen Gebetswünschen passiert und (nach Diözesanrecht) welche Gebühr (Stipendium) dafür verlangt wird oder dass Priester Buch führen müssen, „in dem sie genau die Zahl der zu feiernden Messen, die Meinung, das gegebene Stipendium und die vollzogene Feier aufzuzeichnen haben“. (Canon 958 § 1)
Allerdings gibt es keine Regel dazu, wie die Gemeinde darüber in Kenntnis zu setzen ist, welche Messen bestellt wurden und welche Intention wann bedacht wird. Viele Gemeinden veröffentlichen dies im Pfarrbrief oder Gemeindeblättchen, manche hängen es in den Schaukasten. Manche verlesen die Namen bei den allgemeinen Ankündigungen für die kommende Woche, andere nehmen sie in die Fürbitten oder ins Hochgebet (was aber nur bei Beerdigungsmessen vorgesehen ist). Wieder andere tun nichts davon.
Theologisch hat Ihr Pfarrer natürlich recht: Es reicht, wenn er die Person, für die er betet, im Herzen (und im Buch) trägt. Zwischenmenschlich betrachtet haben Sie wohl recht: dass es schön ist, wenn die Gemeinde, die sich im besten Fall untereinander kennt, das auch weiß und im Herzen mitträgt.
Wenn man das Stichwort einmal googelt, sieht man schnell, dass jede Gemeinde eigene Regeln hat – und die selbst aushandeln muss. Mit Pfarrer, Pfarrgemeinderat, dem Pastoralteam oder wem auch immer. Es ist kompliziert – wie immer, wenn Menschen miteinander zu tun haben.