Politik verschärft Lockdown
Neue Auflagen für Gottesdienste
Der bundesweite Lockdown wird verlängert - Gottesdienste bleiben erlaubt. Religionsgemeinschaften müssen sich aber auf deutlich schärfere Regeln einstellen. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen.
Nach den neuen Beschlüssen zur Coronakrise von Bund und Ländern müssen sich auch die Religionsgemeinschaften auf Verschärfungen bei Zusammenkünften einstellen. So müssen neben den bisherigen Hygiene-Auflagen bei Gottesdiensten OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden, heißt es in den Beschlüssen.
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüßte, dass Präsenzgottesdienste auch nach den neuesten Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin stattfinden können. "Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung", sagte Pressesprecher Matthias Kopp.
Das Bundesinnenministerium stellte klar, dass es sich bei der Meldung der Gottesdienste um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handele. Zuständig seien jeweils die Behörden vor Ort, so Pressesprecher Steve Alter.
Einige Landesregierungen reagierten bereits. Die bayerische Landesregierung betonte, dass das Tragen von FFP2-Masken künftig auch für Gottesdienstbesucher und das Personal in den Alten- und Pflegeheimen gelte.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte erklärt, dass in seinem Bundesland entsprechende Absprachen mit der evangelischen und katholischen Kirche, mit jüdischen Gemeinden und muslimischen Verbänden vorlägen. Für sie gälten daher die Regeln wie bisher. "Aber wir haben immer wieder einzelne, freikirchliche Gemeinden, die sich an keine Regeln halten - und das wird nicht länger geduldet", sagte Laschet.
In den vergangenen Wochen hatte die Polizei Zusammenkünfte von freikirchlichen Gemeinden etwa in Essen und im westfälischen Herford aufgelöst, da die Teilnehmenden weder Masken trugen noch Abstand einhielten. Allerdings fiel auch eine Gebetsstunde unter Leitung eines katholischen Kaplans im emsländischen Papenburg auf. Die 15 Teilnehmer hätten "eng an eng und ohne Mund-Nasenbedeckung" beieinander gesessen, hieß es im Polizeibericht. Die Beamten beendeten das Treffen.
Unterdessen teilte der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) mit, dass es trotz des fortdauernden Lockdowns weiterhin Beratung und Hilfe gebe. "Die Einrichtungen und Dienste des SkF tun alles, um die Menschen gerade jetzt nicht allein zu lassen", betont Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des SkF. Doch die verschärften Regeln des verlängerten Lockdowns belasteten nicht nur Wirtschaft, Kultur und das gesamte öffentliche Leben. Auch in vielen sozialen Einrichtungen und Diensten verändere der Kampf gegen die Pandemie den Arbeitsalltag. Zudem litten viele soziale Hilfen darunter, dass sie bei politischen Entscheidungen häufig übersehen würden.
kna