Besitz von kinderpornografischem Material

Osnabrücker Pfarrer verurteilt

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Aufgrund des Besitzes kinderpornografischer Bilddateien wurde jetzt der ehemalige Pfarrer der Osnabrücker St.-Elisabeth-Gemeinde am Amtsgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.



Großes Medieninteresse: Mehrere Kamerateams und Zuschauer richteten ihre Blicke auf den Pfarrer, der im Amtsgericht Osnabrück auf der Anklagebank Platz nahm. Foto: Astrid Fleute

Der Geistliche, der derzeit in Bielefeld bei einem befreundeten Pfarrer im Gästezimmer wohnt, wird für die Zeit von drei Jahren unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Er muss eine Geldauflage von 10.000 Euro in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund Osnabrück zahlen sowie seine bereits begonnene Psychotherapie weiterführen und in der Männerberatungsstelle „man o mann“ in Bielefeld eine Beratung und Behandlung seiner sexuellen Neigungen aufnehmen. Als Verurteilter muss er darüber hinaus die Kosten des Verfahrens tragen. 

Richterin Sinn bescheinigte dem Geistlichen eine positive Sozialprognose und begründete damit die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Der Angeklagte habe sich von Beginn an geständig und kooperativ gezeigt, bereits eine Therapie begonnen und sich bereiterklärt, weitere Behandlungen in Angriff zu nehmen. Mit 6604 Dateien habe die Polizei zwar eine „erhebliche“ Anzahl an Dateien auf den Endgeräten des Pfarrers gefunden, allerdings habe er diese weder weitergeleitet noch mit anderen Usern gechattet oder sich ausgetauscht. Strafmildernd wirkte sich ebenfalls aus, dass es sich bei den Dateien überwiegend um Posingbilder handelte und auch nicht alle Bilder aus dem Bereich der Kinderpornografie stammten. 

Das Bistum gibt den Fall nach Rom

Der Pfarrer verzichtete auf Rechtsmittel und akzeptierte das Urteil sichtlich erleichtert. Das Gericht verzichtete auf Zeugen, die Verhandlung war zwar öffentlich, fand aber überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Die Verhandlung hatte ein großes Medien- und Öffentlichkeitsinteresse ausgelöst. Es liege wohl am Beruf des Angeklagten, dass dieser Fall ein so „ungewöhnlich großes überregionales“ Interesse hervorrufe, meint die stellvertretende Pressesprecherin des Amtsgerichts, Richterin Damaris Fleige. Sie betont: „Wir verhandeln hier regelmäßig Fälle dieser Art und dieses Umfangs. Das interessiert normalerweise niemanden.“

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Verurteilten im November 2021 Ermittlungen in dieser Sache aufgenommen. Daraufhin hatte der Priester Bischof Franz-Josef Bode über die Ermittlungen informiert. Der Bischof entpflichtete den Priester umgehend vom Dienst, ordnete zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an und informierte die zuständige vatikanische Behörde (Glaubensdikasterium, vormals Glaubenskongregation) in Rom über den Vorgang.

Nach Abschluss des staatlichen Verfahrens, also wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden im Rahmen der kirchlichen Verfahrensordnung sämtliche Informationen an das Glaubensdikasterium übermittelt. Dort wird über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden. Der Priester bleibt weiterhin von allen Aufgaben entpflichtet. 

Astrid Fleute

Einen ausführlichen Bericht aus dem Gerichtssaal und weitere Wortmeldungen lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Kirchenboten, die zum 6. November erscheint.