Weiter Streit um die Ladenöffnung am Sonntag

Shoppen oder Sonntagsruhe?

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Weiter Streit um die Ladenöffnung am Sonntag: Ein neuer Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung zur Ladenöffnung am Tag des Herrn stößt auf Kritik bei Gewerkschaften und katholischen Verbänden.


Was macht den Sonntag frei – Einkaufen
oder Ruhe? | Foto: Archiv

Aus vier soll sechs werden: Sechs Sonntage im Jahr sollen künftig in Niedersachsen Läden offen bleiben. Das sieht das neue Ladenöffnungsgesetz vor, das die große Koalition nun als Entwurf vorgeschlagen hat. Vier Sonntage sind weiterhin grundsätzlich erlaubt, für zwei weitere Sonntage dürfen Gemeinden die Öffnung in verschiedenen Ortsbereichen genehmigen. Jedoch müsse für diese zwei zusätzlichen Sonntage ein besonderer Anlass vorliegen oder eine Öffnung im öffentlichen Interesse sein – wie zur Belebung eines Stadtteils. Tabu sind unter anderem die gesetzlichen Feiertage, die Adventssonntage und auch der 27. Dezember – sofern er auf einen Sonntag fällt.  Zudem darf jede Verkaufsstelle nur maximal viermal geöffnet sein. Für die SPD-CDU-Regierung eine „moderate Ergänzung, rechtssicher und transparent“, betont Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz.

Kritik kommt umgehend von Gewerkschaften und katholi­schen Verbänden: Sowohl an der Ausweitung als auch an der vermeintlichen Rechtssicherheit und Transparenz. Einzelne Aspekte im neuen Gesetz dienen nach Ansicht des Kolping-Landesverbandes Niedersachsen zwar dem Sonntagsschutz. Jedoch: „Wir lehnen die vorgesehene Gesetzesänderung, in Ortsbereichen an zwei weiteren Sonntagen die Öffnung von Verkaufsstellen zuzulassen, strikt ab“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Jeder Sonntag der über die bisherigen vier Öffnungstage hinausführt, bedeute „eine weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes“.

Auch für die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sind vier Sonntage völlig ausreichend, an denen die verfassungsrechtlich geschützte Ruhe ausgesetzt wird.  Zudem entspreche der nun vorgelegte Gesetzentwurf nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das oberste deutsche Gericht hatte hohe Ansprüche an die Anlässe für Sonntagsöffnungen geknüpft. Allein wirtschaftliche Gründe wie die „Sichtbarkeit der Innenstädte“ seien da nicht ausreichend.

Nach Meinung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Hildesheim gerate der Sonntagsschutz durch den Vorstoß weiter in Schieflage: Nicht nur geöffnete Geschäfte sondern auch die steigende Anzahl von Sondergenehmigungen für Industrie- und Handwerksunternehmen machen den Sonntag mehr und mehr zu einem Werktag: „Das zerreißt die wichtige Funktion eines Tages in der Woche, in der möglichst viele Menschen frei haben sollen – ein solcher Tag der Familie und des Ehrenamtes gibt der Gesellschaft mehr als geöffnete Läden“, heißt es seitens der KAB.

Rüdiger Wala