Caritas hilft Familien

Urlaub auch mit kleinem Geldbeutel

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Mehr als eine Millio Euro stellt das Land für Familien mit geringem Budget zur Verfügung, damit sie sich einen Urlaub leisten können. Vermittelt werden die Zuschüsse unter anderem von der Caritas. Wer kommt in den Genuss der Mittel?


Familien können für ihren Urlaub einen Zuschuss bekommen. Foto: imago images/Shotshop

Es ist ein idyllisches Bild: Mitten im Sommer, Erwachsene und Kinder erholen sich am Strand oder auf einem Campingplatz, die Stimmung ist gelöst, die Sorgen des Alltags sind weit weg. Urlaub kostet Geld, und weil sich viele Familien mit kleinem Geldbeutel eine solche Auszeit nicht leisten können, stellt das Land Niedersachsen erneut einen Millionenbetrag zur Verfügung. Wer in den Genuss eines Zuschusses für die Familienerholung kommen will, muss einige Bedingungen erfüllen.

Gefördert werden können Erholungsaufenthalte von Familien aus Niedersachsen mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die liegt bei einem Nettojahreseinkommen von gut 36 000 Euro, wenn zwei Erwachsene mit zwei Kindern verreisen. Pro Person und Übernachtungstag können in der Regel bis zu 15 Euro ausgeschüttet werden, Alleinerziehende und behinderte Kinder bekommen noch mehr. Anträge sollten bis zum 31. März gestellt werden.

„Familien liegen uns am Herzen“

Förderungsfähig sind Erholungs­aufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen oder in anderen familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen. Die Unterkunft muss auf jeden Fall in Deutschland liegen.

Verwaltet wird der Zuschuss­topf unter anderem von den Caritasverbänden, wo Anträge gestellt werden können. „Familien liegen uns am Herzen“, sagt Referentin Kunigunde Dallmöller und begründet damit den Verwaltungsaufwand, den die Caritas auf sich nimmt. „Eine Auszeit ist wichtig für den familiären Zusammenhalt und wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus“, fügt sie hinzu. Wer einen Antrag stellt, sollte den Urlaubszeitraum und das Ziel mit angeben. Ein Recht auf den Zuschuss gebe es nicht. (pe/cpo)

Nähere Informationen: www.caritas-os.de/familienerholung