Um Machtmissbrauch vorzubeugen

Vatikan will Amtszeit von Laien begrenzen

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Der Vatikan macht katholischen Laienorganisationen in einem neuen Dekret Vorgaben, wie Amtszeit und Zahl der Leitungsposten künftig reguliert werden müsen. Für priesterliche Institutionen ändert sich dagegen nichts. 

Blick auf den Petersdom am 28. April 2020 vom Palazzo Migliori, einer von Papst Franziskus eingerichteten und von Sant'Egidio verwalteten Obdachlosenunterkunft am Petersplatz in Rom.
Vorgaben für Laien macht der Vatikan in einem neuen Dekret, 

Der Vatikan macht katholischen Laienorganisationen auf internationaler Ebene Vorgaben zur internen Führung. Ein am Freitag veröffentlichtes Dekret der Behörde für Laien, Familie und Leben betont zwar Recht und Freiheit von Katholiken, Vereinigungen zu gründen und zu leiten. Es bekräftigt aber, dass die interne Führung einer Organisation stets «in Einklang mit der kirchlichen Mission» und ihren Normen stehen müsse. Daher müssten Amtsdauer und Zahl der Leitungsposten beschränkt werden, um einen "gesunden Wechsel" sicherzustellen und Veruntreuung sowie Machtmissbrauch vorzubeugen.

Betroffen sind rund 100 internationale Strukturen, die der Laienbehörde unterstehen, darunter etwa die Dachorganisationen der Gemeinschaft Sant'Egidio, des Neokatechumenalen Wegs oder der Schönstatt-Frauenbund, eine internationale Gemeinschaft zölibatär lebender Frauen. Die Regeln gelten indes nicht für Priestervereinigungen sowie für Institute geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens. Ebenso können Gründer von Laienorganisationen von den Vorgaben befreit werden.

In den zentralen Leitungsgremien werden Amtszeiten mit dem Dekret künftig auf maximal fünf Jahre begrenzt - kürzere Amtszeiten für unterschiedliche Posten, etwa Schatzmeister oder Sekretär, sind möglich. Insgesamt darf dieselbe Person aber höchstens zehn Jahre einen Posten im Leitungsgremium besetzen, danach muss für mindestens eine Amtszeit ausgesetzt werden.

Etwas andere Regeln gelten für Vorsitzende. Diese dürfen das Amt für maximal zehn Jahre ausüben, können aber zuvor schon länger Mitglied des Leitungsteams gewesen sein. Nach zehn Jahren an der Spitze muss dann aber zwei Amtsperioden gewartet werden, bevor intern ein neuer Führungsposten bekleidet werden darf.

In den Organisationen, in denen nach Inkrafttreten des Dekrets die Fristen überschritten werden, müssen binnen 24 Monaten nach Ablauf der maximal zulässigen Amtszeit Neuwahlen stattfinden. Alle vollwertigen Mitglieder haben zudem ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Gremien, die wiederum das zentrale Leitungsgremium auf internationaler Ebene wählen.

In einem Kommentar im "Osservatore Roman" schreibt Ulrich Rhode, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana, dass bislang die Freiheit der Laienverbände sehr groß, "vielleicht zu groß" gewesen sei. Dies gelte besonders mit Blick auf die Vergabe von Ämtern, Amtszeiten und das Einbeziehen der Mitglieder bei Wahlen.

Das Dekret unterscheide nicht zwischen privaten und öffentlichen Organisationen, Diözesan- und Landesverbände seien indes nicht verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Es bleibe abzuwarten, so Rhode, ob andere Behörden dem Beispiel folgten und ähnliche Regelungen erließen für Strukturen, die ihnen direkt unterstellt seien.

Das Dekret ist rechtlich bindend, tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft und löst damit alle bestehenden Regelungen der Laienorganisationen ab.

kna