Anfrage
Warum leben nicht alle Priester ehelos?
Die orthodoxen Kirchen – und auch die Ostkirchen, die mit der römisch-katholischen Kirche verbunden sind – weihen verheiratete Männer zu Priestern: so auch die unierte ukrainisch-griechisch-katholische Kirche des byzantinischen Ritus. Verheiratete Priester aus diesem Ritus sind auch in Deutschland tätig, etwa in der Kranken- und zum Teil auch in der Pfarrseelsorge. Die Zölibatspflicht gilt in diesen Kirchen nur für Mönche oder Bischöfe sowie für ledige Weihekandidaten.
Eine Zölibatsverpflichtung in der römischen Kirche ist relativ spät entstanden. Während verschiedene Kulturen und Religionen aufgrund kultischer Reinheitsvorstellungen die sexuelle Enthaltsamkeit für Priester und Tempeldiener vorsahen, selbst wenn sie verheiratet waren, ist im Bereich der römisch-katholischen Kirche die Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ von einem Idealbild nach und nach zur Vorschrift geworden.
Die Synode von Elvira zu Beginn des 4. Jahrhunderts beschäftigte sich schon mit der Enthaltsamkeitsforderung. Das Zweite Laterankonzil verfügte 1139, dass die Priesterweihe ein „trennendes Ehehindernis“ sei. Papst Innozenz III. bestimmte zu Beginn des 13. Jahrhunderts, dass die Ehen von Klerikern ungültig seien. Weitere Konzilien bekräftigten die Zölibatsverpflichtung.
Im Lauf der Geschichte haben unterschiedliche Begründungen eine Rolle gespielt. Sicher waren im Mittelalter auch Fragen von Besitz und Erbfolge bei verheirateten Vätern relevant, sowie Fragen von Vetternwirtschaft und Machtmissbrauch.
Das derzeit gültige Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche begründet die Zölibatspflicht damit, dass dadurch „die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können“. Es gibt aber auch vereinzelt römisch-katholische Priester, die verheiratet sind – vor allem solche, die aus einer anderen christlichen Konfession konvertiert sind und bereits verheiratet waren.