Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch den Betroffenenbeirat Ost
Tätigkeitsbericht Betroffenenbeirat Ost
Der Betroffenenbeirat Ost der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und der katholischen Militärseelsorge (IKA) hat sich im Mai 2022 konstituiert. Die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet wurde, bildet eine Grundlage für die Arbeit des Betroffenenbeirates. Darüber hinaus hat sich Betroffenenbeirat Ost in der konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Ausschreibung für den Betroffenenbeirat basiert.
Das Ziel des Betroffenenbeirates Ost ist die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche. „Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen, einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen
ermöglichen, aus gewonnenen Erkenntnissen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von
Kindern und Jugendlichen ziehen und einen Beitrag zur gesamten kirchlichen und
gesellschaftlichen Aufarbeitung leisten.“
Aufgabe des Betroffenenbeirates laut Ausschreibung und Geschäftsordnung ist es, hinsichtlich der Aufarbeitung als Expertengremium aus Sicht von Betroffenen einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten und spirituellen Gewalt in den beteiligten Bistümern. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigen soll, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der beteiligten Bistümer. Der Beirat soll auch Impulsgeber sein. Er soll im Vorfeld geplanter Maßnahmen gehört werden und dazu Hinweise und Vorschläge geben. Er soll sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten und spirituellen Gewalt auseinandersetzen und im Austausch mit den Beraterstäben der beteiligten Bistümer stehen. Die Betroffenenbeiräte und die vergleichbaren Gremien haben jederzeit die Möglichkeit,
(schriftliche) Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, abzugeben.
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung (GE) begleitet der Betroffenenbeirat die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den (Erz-)Diözesen Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und der katholischen Militärseelsorge (IKA). Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, sind wichtige Akteure der Aufarbeitung und werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt. Sie sind insbesondere Mitglieder der Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der (Erz-)Diözesen und begleiten den Austausch der Kommissionen.
In den diözesanen und überdiözesanen Aufarbeitungsprozessen soll die Beteiligung des
Betroffenenbeirates kontinuierlich und regelmäßig erfolgen.
Der Betroffenenbeirat versteht sich als Ansprechpartner für alle Akteure im Prozess der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Ein starkes und verlässliches Netzwerk halten wir für essenziell und unverzichtbar, damit Aufarbeitung gelingen kann. Deshalb investiert der Betroffenenbeirat Ost viel Zeit und Kraft in den Aufbau und die Pflege eines solchen Netzwerkes.
- regelmäßiger Kontakt mit zahlreichen Betroffenen in den (Erz-) Bistümern
- ein Kennenlerntreffen mit den beteiligten Bischöfen und Generalvikaren
- ein Treffen mit den Bischöfen und Generalvikaren der Metropolie
- ein Gedankenaustausch mit Verantwortlichen der Militärseelsorge
- regelmäßiger Austausch mit der Betroffeneninitiative Ost
- Mitgliedschaft im Katholikenrat Dresden-Meißen, Teilnahme an allen Sitzungen
- ein Treffen mit den ehemaligen Personalverantwortlichen des Erzbistums Berlin
- ein Treffen mit Beraterstab des Bistum Dresden-Meißen
- regelmäßige Teilnahme am Fachtag Aufarbeitung im Erzbistum Berlin
- War ursprünglich vom Diözesanrat und Betroffeneninitiative initiiert worden,
- Dabei waren: Betroffeneninitiative, Betroffenenbeirat, Diözesanrat, Präventionsbeauftragte, Interventionsbeauftragte, Ansprechpersonen, Offizialat (Kirchenrecht),
- Fachtag im Oktober 2024 wurde zum großen Bedauern des Betroffenenbeirat vom Erzbistum abgesagt
- Teilnahme an der Katholikenratssitzung Bistum Görlitz / Diözesanratssitzung Erzbistum Berlin
- Besuch in verschiedenen Gemeinden, in denen wir eingeladen waren
- Vernetzung mit Betroffenenbeiräten auf Bundesebene (Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte)
- ein Gespräch mit der UBSKM
Wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Betroffenenbeirats Ost ist die Mitarbeit in und die Begleitung der IKA
Ein zentrales Element der Arbeit der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und der katholischen Militärseelsorge (IKA) ist die Vergabe einer umfassenden sozialwissenschaftlichen Studie, die auf wissenschaftlicher Grundlage zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche beitragen soll. Das Konzept dieser Studie wurde in der „Arbeitsgruppe Studie/Gutachten“ der IKA entwickelt. In dieser Arbeitsgruppe haben alle vom Betroffenenbeirat Ost entsandten Mitglieder der IKA ihre Expertise mit hohem zeitlichem und fachlichem Einsatz eingebracht.
Das im Juni 2024 von der IKA verabschiedete Studienkonzept soll nach den Grundsätzen der qualitativen Sozialforschung angelegt werden. Im Zentrum der Forschung sollen nicht nur statistische und juristische Erhebungen zum Missbrauchsgeschehen stehen, sondern auch sozialwissenschaftliche Forschung wie z. B. Interviews mit Betroffenen, Beschuldigten/Tätern sowie weiteren relevanten Akteuren, um deren Perspektiven in die Analyse einzubeziehen. Durch diese qualitative Ausrichtung wird das Ziel verfolgt, Faktoren für gelingende Aufarbeitung in Anlehnung an das Restorative-Justice-Konzept zu ermitteln. Das Studienkonzept stellt die Frage nach den Bedingungen, welche notwendig sind, damit Betroffene handlungsfähig werden (Ermächtigung), damit Täterinnen und Täter Verantwortung übernehmen (Verantwortung) und damit Gemeinden sich ihrer Vergangenheit stellen und Lehren für die Zukunft ziehen (Partizipation) orientiert.
Das Teilprojekt Ermächtigung betrachtet Bewältigungsstrategien von Betroffenen und die verschiedenen Rahmenbedingungen, sowie deren Einfluss auf die Faktoren, die zum Gelingen beigetragen haben. Ziel der Forschung ist, anknüpfend an das Konzept der Resilienz und das Belastungs-Bewältigungsparadigma, die Ableitung von Bedingungen, die Menschen Kraft aus der Bewältigung schöpfen lässt.
Das Teilprojekt Verantwortung betrachtet den Übernahmeprozess der Täterrolle. Ausgangspunkt ist eine Soziologie der Interaktion und Identität. Betrachtet werden sollen bekannte Mechanismen und Verhaltensmuster zur Aufrechterhaltung der Autonomie des Individuums mit der Erweiterung des Stigmakonzeptes um die strukturellen Bedingungen. Zu berücksichtigen sind die Einflussnahme der gesellschaftlichen Erinnerungskultur auf die Übernahmeprozesse. Das Ziel der Forschung ist die Ableitung von Bedingungen, die es ermöglichen, den Prozess der Rollenübernahme in ein konstruktives Bewältigungsverhalten münden zu lassen.
Das Teilprojekt Partizipation betrachtet Gemeinden, verstanden als sozialen Raum, in dem Taten stattfinden konnten. Ziel der Forschung ist es unter Bezugnahme auf Konzepte wie Sozialraumorientierung und Sozialkapital Erkenntnisse zu generieren, die zur Partizipation der Gemeinden an der Aufarbeitung beitragen. Besonders zu beachten ist dabei die Fallhöhe, die im katholischen Kontext aus der Differenz zwischen verkündigter Botschaft und der Realität des Geschehenen resultiert.
Das Forschungsteam, das für die Durchführung der Studie verantwortlich sein wird, sollte aus unabhängigen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen bestehen, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu gehören Historiker, Theologen, Soziologen und Juristen, die jeweils ihre spezifische Fachperspektive einbringen. Die interdisziplinäre Herangehensweise ist ein wesentliches Element des Studienkonzeptes, da sie es ermöglicht, die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.
Die Studie ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt und soll in mehreren Phasen durchgeführt werden. Die erste Phase beinhaltet die Sichtung von bereits vorhandenen Studien und Gutachten, die sich mit dem Missbrauch in den beteiligten Bistümern in der katholischen Kirche in Deutschland befasst haben. In den darauffolgenden Phasen wird das Forschungsteam Interviews mit Betroffenen, Tätern und Gemeinden führen, um die Perspektiven aller beteiligten Gruppen in die Analyse einzubeziehen. Schließlich wird die Studie Handlungsempfehlungen erarbeiten, die sich an den Zielen der Teilprojekte orientieren.
Die Finanzierung der Studie wird von den beteiligten Bistümern gewährleistet, jedoch soll die inhaltliche Kontrolle bei der IKA und dem Betroffenenbeirat liegen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um die Unabhängigkeit der Studie zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Studie sollen nicht nur intern der IKA und den beteiligten Bistümern zur Verfügung gestellt werden, sondern auch öffentlich zugänglich gemacht werden.
Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Studie sollen von der IKA und dem Betroffenenbeirat eng begleitet werden. Die (Erz-) Bischöfe von Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sind im Juni 2024 von der IKA gebeten worden, diese Studie unverzüglich auszuschreiben und die IKA und den Betroffenenbeirat Ost in den Ausschreibungs- und Vergabeprozess einzubinden. Zu unserem großen Bedauern liegen dem Betroffenenbeirat Ost bis zur Stunde keinerlei Informationen zum Fortgang des Verfahrens vor.
Die Arbeit des Betroffenenbeirates im Zusammenhang mit der Studie zeigt, dass die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ein langfristiger und komplexer Prozess ist. Die Studie stellt hierbei einen wichtigen Baustein dar, um fundierte Erkenntnisse zu gewinnen und diese in konkrete Maßnahmen zu überführen. Der Betroffenenbeirat ist sich der großen Verantwortung bewusst, die mit der Durchführung einer solchen Studie einhergeht, und wird die Ergebnisse in den kommenden Jahren intensiv begleiten und in ihre weiteren Arbeiten einfließen lassen.
Trotz dieser Fortschritte gab es innerhalb der IKA immer wieder schmerzhafte Meinungsverschiedenheiten, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Betroffenen und die Frage, was genau unter „Aufarbeitung“ zu verstehen ist. Diese Differenzen betrafen grundlegende Fragen dazu, wie eine erfolgreiche Aufarbeitung gestaltet werden kann, wie mit den verschiedenen Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten umgegangen werden soll und wie ein angemessener Umgang mit den oft belastenden Themen gefunden werden kann. Diese unterschiedlichen Perspektiven führten zu intensiven Diskussionen innerhalb der Kommission.
Trotz dieser Herausforderungen wurden wichtige Fortschritte erzielt, insbesondere mit der Erstellung des ausschreibungsreifen Entwurfs der Studie. Die nächste entscheidende Phase ist nun die Ausschreibung der Studie durch die beteiligten Bistümer, die unter Beteiligung der IKA und des Betroffenenbeirats unverzüglich stattfinden sollte.
Der Betroffenenbeirat Ost hat im Oktober 2024 an der Fachtagung „Evaluation der Gemeinsamen Erklärung“ 2024 in Frankfurt am Main teilgenommen. Neben den Aufarbeitungskommissionen der deutschen Bistümer, den Bischöfen der Fachgruppe Aufarbeitung der DBK, der UBSKM und Fachexperten der nationalen Aufarbeitungskommissionen nahmen an dieser Fachtagung die Betroffenen(bei-)räte der meisten Bistümer, der DBK und der UBSKM teil.
Im Ergebnis der Fachtagung wurde das „Frankfurter Forderungspapier“ unterzeichnet. Auch anwesende Vertreter des Aktionsbündnisses Betroffeneninitiativen unterzeichneten das Dokument. Es ist diesem Tätigkeitsbericht im Anhang beigefügt und wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Betroffenenbeirates Ost sein.
Der Betroffenenbeirat Ost
Quellen
Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland (GE)
Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie zur Aufwandsentschädigung für die strukturelle Beteiligung von Betroffenen
Frankfurter Forderungspapier
anlässlich der Tagung zur Evaluation der Gemeinsamen Erklärung DBK - UBSKM
Frankfurt, 07.10.2024
Forderungen für eine gerechte Aufarbeitung und Erinnerungskultur
Einleitung:
Die Unterzeichnenden fordern im Rahmen der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in kirchlichen Institutionen Transparenz, Partizipation, respektvolle Anerkennung der Betroffenen und eine sensible Gedenk- und Erinnerungskultur. Diese Forderungen sollen gewährleisten, dass die Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden und eine gerechte Aufarbeitung ermöglicht wird.
Forderung 1: Transparenz in allen aufarbeitungsrelevanten Vorgängen
Die Prozesse zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in kirchlichen Institutionen müssen vollständig transparent und partizipativ sein. Ohne Transparenz kann eine glaubwürdige Aufarbeitung nicht gelingen.
Beschreibung:
- Die Unterzeichnenden fordern Transparenz bei allen aufarbeitungsrelevanten Vorgängen in den Bistümern sowie in den bischöflichen Beratungsstellen. Nur so kann das Vertrauen der Betroffenen zurückgewonnen werden.
- Prozesse, die von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen sowie der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen und deren Fachgremien geführt werden, müs-sen für Betroffene nachvollziehbar sein. Beteiligungsverfahren sollten die aktive Teilhabe der Betroffenen ermöglichen.
- Der Umgang mit Akten, insbesondere die Archivregelungen und Zugangsrechte, ist klar zu definieren. Betroffene müssen vollständigen Zugang zu relevanten Dokumenten haben, um Einsicht in die Aufarbeitung zu erhalten und eine selbstbestimmte Aufarbeitung ihrer Erfahrungen zu ermöglichen.
Forderung 2: Begründungspflicht für Anerkennungsbescheide
Die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden muss stets mit einer detaillierten Begründung erfolgen, um den Respekt gegenüber den Betroffenen zu wahren und ihnen die Möglichkeit zu geben, fundiert Widerspruch einzulegen.
Beschreibung:
- Die Unterzeichnenden schließen sich den vielfältigen Forderungen an, dass Aner-kennungsbescheide begründet werden müssen. Nur so können Betroffene die Ent-scheidungen nachvollziehen und diese in ihren eigenen Verarbeitungsprozess einbinden.
- Eine Begründung ist die Grundlage dafür, dass ein Widerspruch von den Betroffenen ordnungsgemäß und fundiert erhoben werden kann. Ohne eine solche Begründung wird das Vertrauen in das Anerkennungsverfahren gefährdet.
Forderung 3: Angemessene und betroffenensensible Gedenk- und Erinnerungskultur
Die Gedenk- und Erinnerungskultur muss die Erfahrungen und das Leid der Betroffenen anerkennen und gleichzeitig sicherstellen, dass Täter nicht posthum geehrt werden.
Beschreibung:
- Es ist unerlässlich, Gedenkorte für Betroffene zu schaffen, die ihnen Raum für Trauer, Reflexion und Anerkennung bieten. Eine Karte der Orte, an denen Missbrauch stattfand, könnte Teil der Aufarbeitung sein und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Ausmaß des Missbrauchs fördern.
- Die Angehörigen und Hinterbliebenen von Betroffenen müssen mit größtem Respekt behandelt werden. Dies schließt einen würdevollen und sensiblen Umgang in der Er-innerungskultur ein.
- Täter dürfen keine ehrenden Gedenkorte oder Grabmäler auf Friedhöfen erhalten. Straßen, Plätze oder Institutionen, die nach Tätern benannt wurden, müssen umbenannt werden. Öffentliche Nachrufe oder Ehrungen, die die Taten der Täter verschweigen oder relativieren, sind unangebracht.
- Der Umgang mit Kunstwerken oder Musik von Tätern muss kritisch hinterfragt werden. In liturgischen Kontexten sollten Werke von Tätern nach der vatikanischen Liturgie-kongregation entfernt werden, um die Betroffenen nicht zusätzlich zu verletzen.
Schluss:
Die Forderungen der Unterzeichnenden nach Transparenz, einer Begründungspflicht für Anerkennungsbescheide und einer sensiblen Gedenk- und Erinnerungskultur sind zentrale Schritte, um eine gerechte und umfassende Aufarbeitung zu gewährleisten. Nur durch eine konsequente Berücksichtigung der Betroffenenperspektive kann Vertrauen in die Aufarbeitung zurückgewonnen werden und eine tiefgreifende, dauerhafte Veränderung in der kirchlichen Aufarbeitungskultur erreicht werden.