Bischöfliches Generalvikariat förder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Auf Dauer ausgezeichnet

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Seit zehn Jahren fördert das Bischöfliche Generalvikariat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für seine Bemühungen ist es zum vierten Mal mit dem Siegel „berufundfamilie“ ausgezeichnet worden – und darf sich nun dauerhaft damit schmücken.


Die Familie soll nicht zu kurz kommen. Dafür sorgt das
Generalvikariat mit einem Maßnahmebündel. | Foto: jbo

„Das ist eine Anerkennung für unsere Arbeit“, freut sich Marika Heinemann, Familienbeauftragte im Bischöflichen Generalvikariat. In Berlin konnte sie jetzt aus den Händen von John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, das Zertifikat entgegennehmen.

Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt

Tatsächlich hat das Generalvikariat in den letzten Jahren eine Vielzahl von familienfreundlichen Maßnahmen umgesetzt. So erhalten Mitarbeiter bei der Geburt eines Kindes ein Familienzeitguthaben von 15 Arbeitstagen. Die Zeitgutschrift kann über volle oder halbe Tage vom Arbeitszeitkonto abgebucht und bis sechs Jahre nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es vier Tage „Geburtsurlaub“ oder eine Beihilfe in bar.


Wer die gesetzliche Erziehungszeit verlängern will oder Zeit braucht, um Angehörige zu pflegen, kann dafür Sonderurlaub beantragen. Das Besondere daran: Eine tariflich vorgesehene Höherstufung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Und wer sich nach einer Familienphase entscheidet, nicht mehr voll, sondern nur noch zwei Drittel zu arbeiten, bekommt 80 Prozent seiner ursprünglichen Vergütung.

Zudem sollen sich Familie und Karriere im Generalvikariat nicht ausschließen. Leitungspositionen können und sollen auch in Teilzeit besetzt werden. „Das ist auch gerade wieder geschehen“, berichtet Heinemann. Hinzu kommen flexible Arbeitszeiten zwischen 6 und 20 Uhr und die Möglichkeit, am heimischen Computer Telearbeit zu leisten, statt im Büro am Hildesheimer Domhof zu arbeiten. Und wer weiß, dass familiäre Herausforderungen auf ihn warten, kann sich durch einen sechsmonatigen Verzicht auf zehn Prozent seines Gehaltes einen Freimonat erwirtschaften.

Im Fokus der Überlegungen stehen inzwischen nicht nur Familien, sondern auch ältere Mitarbeiter. „Hier müssen wir fragen, was der einzelne angesichts von Alter und eventuell Krankheit leisten kann und wie ein Übergang in den Ruhestand möglich wird“, sagt Heinemann. So werde beispielsweise das Modell der Altersteilzeit weitergeführt, für das es mittlerweile keine gesetzliche Förderung mehr gibt.

Angebote sollen noch bekannter werden

Insgesamt gehe es um eine „lebensphasenorientierte Personalentwicklung“ meint die Familienbeauftragte. „Damit die gelingen kann, arbeiten Personalabteilung, Mitarbeitervertretung und die Gleichstellungsbeauftragte eng zusammen“, erläutert Heinemann. In drei Jahren werden die Mitarbeiter von „berufundfamilie“ wieder in Hildesheim auflaufen. Dann muss das Generalvikariat allerdings nicht mehr nachweisen, dass es familienfreundlich ist. In einem „Dialogverfahren“ wird besprochen, welche weiteren Schritte auf dem Weg zur Familienfreundlichkeit möglich und sinnvoll sind. Ein Ziel hat Marika Heinemann schon: „Wir wollen unsere Angebote noch bekannter machen.“

Über die einzelnen Maßnahmen informiert die Broschüre „Beruf und Familie“. Sie kann bezogen werden beim Bischöflichen Generalvikariat, Hauptabteilung Personal/Verwaltung, Domhof 18–21, 31134 Hildesheim. Sie findet sich auch im Internet: www.bistum-hildesheim.de

Matthias Bode

 


Schon 1700 Betriebe dabei

Das Siegel „berufundfamilie“ wird von einer gleichnamigen Service-GmbH verliehen und hat seinen Ursprung in einer Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Bundesweit haben sich über 1700 Betriebe, Institutionen und Hochschulen mit zwei Millionen Mitarbeitern von dem Unternehmen zertifizieren lassen. „berufundfamilie“ gilt als die anerkannteste Einrichtung in diesem Bereich. In Zeiten von Fachkräftemangel erhöhen viele Unternehmen mit der Auszeichnung ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Das Siegel wird zunächst für drei Jahre verliehen, nach drei vorangegangenen Zertifizierungen dauerhaft.