Bischof Ipolt zum Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner

Bischöfe auf dem Weg ...

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Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt gehört zu den Unterzeichnern eines Briefes, mit dem sich sieben Diözesanbischöfe im Zusammenhang mit dem Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner nach Rom gewandt haben. Hier beantwortet er dazu einige Fragen.


Bischof Ipolt bei der Bistumswallfahrt 2017 in Neuzelle. | Foto: Raphael Schmidt


Die deutschen Bischöfe haben am 23. April erneut über den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner gesprochen. Eine entsprechende pastorale Handreichung war von der Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden und liegt nun in endgültiger Fassung vor. Für Diskussionen hat in den vergangenen Tagen ein Brief gesorgt, den sieben Bischöfe in der Angelegenheit nach Rom geschrieben haben. Als Reaktion darauf wird es nun ein Gespräch im Vatikan geben. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehört der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt.


Bischof Ipolt, in den letzten Wochen gab es viel Unruhe und Unverständnis unter den Gläubigen wegen eines Briefes, den Sie zusammen mit anderen Bischöfen nach Rom gesandt haben. Was erhofften Sie sich davon und welche Antworten erwarten Sie?

Es ist sehr bedauerlich, dass der Brief, den einige Bischöfe aus ihrer Verantwortung heraus an den Rat zur Förderung der Einheit der Christen und an die Glaubenskongregation vertraulich gesandt haben, an die Öffentlichkeit gekommen ist. Auch die Kommentare von einigen Journalisten dazu waren nicht unbedingt hilfreich. Es ging in der letzten Zeit in der Bischofskonferenz um eine Handreichung, die sich mit der Frage beschäftigt, wie es dem evangelischen Partner in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden kann, an der Kommunion in der katholischen Kirche teilzunehmen. Verschiedene Meinungen gab es darüber, ob eine solche Frage von einer einzelnen Bischofskonferenz geklärt werden kann oder ob es dazu nicht einer Vergewisserung mit den Verantwortlichen in Rom bedarf.
Es kann aus meiner Sicht bei einer solchen angestrebten Regelung nicht allein darum gehen, dass ein evangelischer Christ nur in der Pfarrkirche zur heiligen Kommunion geht, in die er vielleicht jeden Sonntag mit seinem katholischen Ehepartner geht, sondern er muss es dann auch zum Beispiel in Polen oder Italien tun dürfen. Wir haben darüber in der Bischofskonferenz kontrovers, aber stets respektvoll und brüderlich diskutiert.
Dieses Gespräch wurde am vergangenen Montag bei der Sitzung des Ständigen Rates in Würzburg fortgesetzt. Bei einer so zentralen Frage, wie es die Eucharistie für unser katholisches Kirchenverständnis ist, wird es manchmal über Wege und Vorgehensweise auch verschiedene Meinungen unter Bischöfen geben. Die sieben Ortsbischöfe, die schließlich den Brief nach Rom unterschrieben haben, haben ihre Vorgehensweise offen in der Bischofskonferenz kommuniziert und selbstverständlich auch dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz eine Kopie des Briefes nach Rom zugesandt.
Ich erhoffe mir, dass durch das Gespräch mit den zuständigen Verantwortlichen vor allem im Einheitsrat eine tragfähige und praktikable Lösung gefunden wird. Insofern denke ich, dass die Fragen, die wir gestellt haben, letztlich für alle Diözesen wichtig sind.

Warum war der Text der Handreichung für Sie nicht zufriedenstellend?

Die Eucharistie ist für uns Katholiken nicht nur eine persönliche Begegnung mit Jesus, sondern sie ist der tiefste Ausdruck der Gemeinschaft in der einen Kirche. In der konkreten eucharistischen Versammlung einer Pfarrgemeinde wird die Einheit mit dem Papst und dem eigenen Bischof darum in jeder heiligen Messe im Hochgebet ausgesprochen und bekannt. Wer die Kommunion empfängt, tritt in diese große Gemeinschaft ein und soll mithelfen, dass ihre Einheit wächst.
In der Handreichung der deutschen Bischöfe ist vorgesehen, dass ein evangelischer Christ, bevor er zur Kommunion hinzutreten kann, im Grunde dieses Eucharistieverständnis bejahen muss. Dies soll nach Gewissensprüfung und im Gespräch mit einem Priester geklärt werden.
Freilich, wer das bejahen kann, ist im Grunde katholisch. Schon jetzt sieht ja das Kirchenrecht (can. 844 § 4) vor, dass Gläubige, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen und sich in einer schweren Notlage befinden und den katholischen Glauben an die Eucharistie bekunden, dieses Sakrament von einem katholischen Priester empfangen können. Meine Frage ist: Befindet sich ein konfessionsverschiedenes Ehepaar in einer schweren Notlage, weil sie in unserer Kirche nicht kommunizieren können?
Mir scheint es nicht einfach, das volle katholische Eucharistieverständnis zu teilen und gleichzeitig in einer anderen Konfession zu bleiben. Wenn aus der Ausnahme, die das Kirchenrecht schon immer vorsieht, eine Regel wird, müsste das zuvor geklärt werden. Zudem blieb in der Handreichung auch der Zusammenhang mit dem Bußsakrament offen.

Was können wir als Katholiken durch diese Diskussion lernen?

Die Beseitigung der genannten Unklarheiten dient aus meiner Sicht vor allem den Pfarrern, die im Falle, dass unsere Handreichung in Rom so bestätigt wird, vor Ort mit den einzelnen Gläubigen sprechen müssen und sie zu dem vorgeschlagenen Weg einladen sollen. Gerade in einer solchen zentralen Frage braucht es da ein einheitliches seelsorgliches Vorgehen.
Wir als Katholiken können durch die Gespräche, die in den letzten Wochen aufgekommen sind, unser eigenes Verständnis der Eucharistie prüfen und vertiefen. Das würde ich mir jedenfalls sehr wünschen. Das bringen wir ein in den ökumenischen Weg der Kirche, den ich selbstverständlich vertrauensvoll weitergehen möchte. Dass es dabei um der Wahrhaftigkeit willen der Klärung mancher Fragen (auch unter Bischöfen) bedarf, finde ich für weitere Schritte in der Ökumene wichtig und letztlich nur hilfreich. (tdh)

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