Bistum Dresden-Meißen

Bischof ändert Statuten für Bischofswahl

Image
Wenn künftig ein neuer Dresdner Bischof gewählt wird, werden an der Wahl mehr Geistliche teilnehmen als früher. Das geht aus den geänderten Statuten des Domkapitels hervor.

Bischof Heinrich Timmerevers hat die Statuten des Domkapitels zur Wahl eines Bischofs in der Diözese verändert. Wie aus einem Schreiben des Bischofs an die Geistlichen seiner Diözese hervorgeht, wird die Zahl der wahlberechtigten Domkapitulare und Ehrendomkapitulare von derzeit sieben auf in der Regel neun erhöht. Demnach sind künftig neben dem Domdekan und den fünf Domkapitularen auch die Pröpste von Chemnitz und Leipzig sowie der Pfarrer von Gera von Amts wegen Ehrendomkapitulare und damit wahlberechtigt.
Zur Begründung gab Timmerevers an, „dass auf diese Weise das Territorium der Diözese besser abgebildet wird; nicht nur der Raum Dresden und die Lausitz, wie es die historischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Domkapitels nahelegen“. In seinem östlichen Teil verfügt das Bistum historisch bedingt über überdurchschnittlich viel Forst, landwirtschaftliche Nutzflächen und Immobilien, die das Domkapitel verwaltet. In den Sitzungen des Kapitels führe das dazu, dass neben den Fragen zur Kathedrale in Dresden und der Konkathedrale in Bautzen diesbezügliche Verwaltungsfragen häufig breiten Raum einnähmen, ergänzte Generalvikar Andreas Kutschke. Das habe wiederum dazu geführt, dass der Schwerpunkt bei der Besetzung des Domkapitels bislang auf Dresden und dem Osten des Bistums gelegen habe. „Dies ist hinsichtlich der Verwaltungsfragen des Domkapitels sinnvoll, im Blick auf das Bischofswahlrecht stellt es eine Einseitigkeit dar“, betonte Kutschke. Mit der Ernennung der Pröpste von Leipzig und Chemnitz sowie des Pfarrers von Gera zu Ehrendomkapitularen werde dieser Asymmetrie entgegengewirkt. Das Bistum werde regional breiter abgebildet, ohne in die im Konkordat geregelten Modalitäten der Bischofswahl einzugreifen, da Ehrendomkapitulare schon bisher das Wahlrecht besessen hätten.
Das Domkapitel ist ein wichtiges Leitungsorgan des Bistums. Es berät den Bischof und bei dessen Tod, Rücktritt oder Versetzung übernimmt es die Bistumsleitung und ist an der Wahl des Nachfolgers beteiligt. Die zusätzlichen Ehrendomkapitulare haben nur bei der Bischofswahl die gleichen Rechte und Pflichten wie die Domkapitulare. Die neuen Ehrendomkapitulare werden am 14. November im Bautzner Dom eingeführt und vereidigt.

(stz)