Missio Canonica im Erfurter Mariendom vergeben
Das Evangelium weitergeben
Bischof Ulrich Neymeyr und die 23 Religionslehrerinnen und -lehrer nach dem Gottesdienst von dem Westportal des Domes. Foto: Holger Jakobi |
Bischof Ulrich Neymeyr betonte in seiner Einleitung zur Vergabe der kirchlichen Lehrerlaubnis Missio Canonica an Religionslehrinnen und -lehrer, dass der Erfurter Dom die geistliche Mitte des Bistums ist. „Von hier aus werden alle gesandt, die in irgendeiner Weise Dienst in unserem Bistum tun. Coronabedingt war die Teilnahme von Angehörigen reduziert. Nur etwa 90 Personen dürfen derzeit zur selben Zeit im Mariendom sein.
Insgesamt erteilte Ulrich Neymeyr an 17 Frauen und sechs Männer am Abend des 18. September die kirchliche Lehrbeauftragung für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Die Lehrer unterrichten in Erfurt, Gebesee, Weimar und im Eichsfeld. Vor der Übergabe unterrichteten die Lehrerinnen und Lehrer mit einer vorläufigen Erlaubnis.
Authentische Zeugen der Frohen Botschaft
Für den Bischof bezeugen Religionslehrer die Frohe Botschaft Jesu Christi. „Die Schülerinnen und Schüler brauchen solche authentischen Zeugen, mit denen sie gemeinsam dem Glauben der Katholischen Kirche begegnen, über Gott im Raum der Schule sprechen und Orientierung für ihr Leben finden können“, schrieb Bischof Neymeyr in einem Brief an die 23 Männer und Frauen. Im Gottesdienst wünschte er allen, dass sie auch persönlich an ihrer Aufgabe im Glauben wachsen können. Er sagte: „Möge Ihr Leben ein offenes Buch Gottes sein. Lassen Sie sich vom Evangelium inspirieren.“
Nach jüngsten Zahlen unterrichten 170 katholische Religionslehrer in Thüringen an staatlichen Schulen. Hinzukommen 40 kirchliche Mitarbeiter als sogenannte Gestellungskräfte. Der Religionsunterricht ist im Artikel sieben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch in der Thüringer Landesverfassung als ordentliches Lehrfach verankert.
Träger der religiösen Unterweisung ist der Freistaat, wobei der Unterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erfolgen muss, wie es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt. Staat und Kirche kooperieren hier also, weshalb nicht nur das Kultusministerium, sondern auch der Bischof bei der Bestellung der Lehrkräfte gefragt ist.
(jak/bip)