Berliner Malteser informieren über Testament und Bestattungsvorsorge
Die Dinge rechtzeitig regeln
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Gerade im Alter ist die richtige Vorsorge wichtig. Die Berliner Malteser informieren darüber, was geregelt werden sollte und wie man am besten mit Testament und Bestattungsvorsorge anfängt.
Wer sein Testament rechtzeitig macht, kann selbst entscheiden, wer einmal erbt. Geschrieben werden sollte es mit der Hand. | Foto: kna |
„Im Alter sollte jeder drei Dinge regeln: das Testament, die Bestattungsvorsorge und die Vorsorgevollmacht.“ Katrin Göhler von den Berliner Maltesern ist es ein Anliegen, über die Vorsorge im Alter aufzuklären. Denn viele wüssten gar nicht, wie wichtig das sei und würden sich nicht kümmern. Oder ihnen sei das Thema so unangenehm, dass sie es vor sich herschieben. Dabei sei es wichtig, beizeiten zu entscheiden: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann? Wie möchte ich einmal bestattet werden? Und was soll mit meinem Geld und meinem sonstigen Eigentum geschehen, wenn ich sterbe?
Die Wohnung löst der Erbe auf
Gerade mit Testamenten kennt sich Katrin Göhler aus: Sie ist bei den Maltesern zuständig für Nachlässe, die dem Hilfswerk zugesprochen werden. Und so versucht sie schon im Vorhinein, bei Fragen zum Testament zu helfen. „Viele wissen gar nicht, wie sie ein Testament schreiben sollen. Ich sage dann immer: Schreiben Sie drüber: ‚Mein Testament‘ oder ‚Mein letzter Wille‘“. Danach könne man sich handschriftlich dazu äußern, wer was bekommen solle oder zu welchen Anteilen das Geld aufgeteilt wird. Unten drunter gehören unbedingt Datum und Unterschrift. Auch die Frage nach der Wohnungsauflösung ist nach Göhlers Erfahrung sehr wichtig: „Das macht der Erbe. Auch wir als Malteser kümmern uns darum, wenn wir im Testament als Erbe eingesetzt werden.“
Gerade mit Testamenten kennt sich Katrin Göhler aus: Sie ist bei den Maltesern zuständig für Nachlässe, die dem Hilfswerk zugesprochen werden. Und so versucht sie schon im Vorhinein, bei Fragen zum Testament zu helfen. „Viele wissen gar nicht, wie sie ein Testament schreiben sollen. Ich sage dann immer: Schreiben Sie drüber: ‚Mein Testament‘ oder ‚Mein letzter Wille‘“. Danach könne man sich handschriftlich dazu äußern, wer was bekommen solle oder zu welchen Anteilen das Geld aufgeteilt wird. Unten drunter gehören unbedingt Datum und Unterschrift. Auch die Frage nach der Wohnungsauflösung ist nach Göhlers Erfahrung sehr wichtig: „Das macht der Erbe. Auch wir als Malteser kümmern uns darum, wenn wir im Testament als Erbe eingesetzt werden.“
Testament am besten beim Amtsgericht
Möglich sei es sogar, die Person kennenzulernen, die sich später um die Wohnungsauflösung kümmert. „Auch sonst entsprechen wir dem Willen des Erblassers, wir würden zum Beispiel auch Messen lesen lassen, wenn das gewünscht ist“, erklärt Göhler weiter. Ein Testament empfiehlt sie immer beim Amtsgericht zu hinterlegen, dort gebe es dann keine Schwierigkeiten mit der Auffindung. „Das ist auch nicht für immer in Stein gemeißelt. Man kann da theoretisch jeden Tag ein neues vorbeibringen.“
Was Katrin Göhler auch noch wichtig ist: „Die Bestattung sollte möglichst als eigene Bestattungsvorsorge geregelt sein. Denn das Testament wird oft erst eröffnet, wenn die Beerdigung schon vorbei ist.“ Eine Bestattungsvorsorge könne jeder abschließen, und in ihren Vorträgen erzähle sie auch immer, dass sie selbst schon eine abgeschlossen habe: „Da habe ich meine Eltern mitgenommen zum Bestatter, und die sind jetzt auch sehr froh, dass unser gemeinsames Familiengrab schon geregelt ist.“
Alle Vorsorge ist aber sinnlos, wenn die Dokumente im Falle des Falles nicht auffindbar sind. Deshalb empfiehlt Katrin Göhler, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie eine möglicherweise bestehende Bestattungsvorsorge bei der Krankenkassenkarte aufzubewahren. „Nach der Krankenkassenkarte wird bei einer Einlieferung ins Krankenhaus geschaut, auch wenn der Betroffene möglicherweise bewusstlos ist“, erklärt sie. Daher sei dies der beste Ort für die wichtigen Informationen.
Möglich sei es sogar, die Person kennenzulernen, die sich später um die Wohnungsauflösung kümmert. „Auch sonst entsprechen wir dem Willen des Erblassers, wir würden zum Beispiel auch Messen lesen lassen, wenn das gewünscht ist“, erklärt Göhler weiter. Ein Testament empfiehlt sie immer beim Amtsgericht zu hinterlegen, dort gebe es dann keine Schwierigkeiten mit der Auffindung. „Das ist auch nicht für immer in Stein gemeißelt. Man kann da theoretisch jeden Tag ein neues vorbeibringen.“
Was Katrin Göhler auch noch wichtig ist: „Die Bestattung sollte möglichst als eigene Bestattungsvorsorge geregelt sein. Denn das Testament wird oft erst eröffnet, wenn die Beerdigung schon vorbei ist.“ Eine Bestattungsvorsorge könne jeder abschließen, und in ihren Vorträgen erzähle sie auch immer, dass sie selbst schon eine abgeschlossen habe: „Da habe ich meine Eltern mitgenommen zum Bestatter, und die sind jetzt auch sehr froh, dass unser gemeinsames Familiengrab schon geregelt ist.“
Alle Vorsorge ist aber sinnlos, wenn die Dokumente im Falle des Falles nicht auffindbar sind. Deshalb empfiehlt Katrin Göhler, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie eine möglicherweise bestehende Bestattungsvorsorge bei der Krankenkassenkarte aufzubewahren. „Nach der Krankenkassenkarte wird bei einer Einlieferung ins Krankenhaus geschaut, auch wenn der Betroffene möglicherweise bewusstlos ist“, erklärt sie. Daher sei dies der beste Ort für die wichtigen Informationen.
Katrin Göhler |
Zur Sache: Angebote der Malteser
Die Malteser bieten regelmäßig Vorträge zum Thema „Vorsorge im Alter. Was muss ich wissen?“ an. Die nächsten Termine können unter 030 / 348 003-670 oder katrin.goehler@malteser.org erfragt werden. Zur Patientenverfügung gibt es eine Informationsbroschüre zum Herunterladen. Weitere Informationen gibt Katrin Göhler gern persönlich.
Von Cornelia Klaebe