Untersuchungsbericht offenbart die Vergehen
Ehemaliger Priester hat fünf Kinder missbraucht
Der inzwischen verstorbene Pfarrer Georg M. hat sich nach einem jetzt vorgelegten Untersuchungsbericht an fünf Kindern vergangen. Der frühere Bischof Josef Homeyer und sein damaliger Personalreferent Domkapitular Werner Holst werden in diesem Zusammenhang heftig kritisiert.
Der Geistliche Georg M. hat sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht. Das geht aus dem Untersuchungsbericht hervor, den der Vorsitzende Richter am Landgericht a. D. Wolfgang Rosenbusch im Auftrag des Bistums Hildesheim erstellt hat. Der Bericht ist auf der Website der Diözese veröffentlicht.
„Ich bin Herrn Rosenbusch außerordentlich dankbar für seine akribische Arbeit. Die Ergebnisse des Berichts sind verstörend und machen mich sehr betroffen. Kinder haben durch einen Geistlichen unseres Bistums sexualisierte Gewalt erlitten. Ich ermutige alle Betroffenen, die unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum zu kontaktieren, damit wir Ihnen die entsprechende Hilfe und Unterstützung anbieten können“, sagt Generalvikar Martin Wilk.
Rosenbusch hat ermittelt, dass Georg M. im Zeitraum von 1980 bis 2009 an fünf Kindern sexualisierte Gewalt begangenen hat, der eine pädosexuelle Veranlagung des Geistlichen zugrunde liegt. Demnach hat der Priester, über den rund drei Jahrzehnte währenden Tatenzeitraum „ein Setting entwickelt, das ihm den Zugang zu Kindern ermöglichte, die nicht in vollem Umfang unter dem Schutz der Gemeindenähe sicher aufgehoben waren“.
Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor, dass Bischof Josef Homeyer und der damalige Personalchef, Domkapitular Werner Holst, als Entscheidungsträger im Jahr 1992 den Pfarrer Georg M. aus der Pfarrgemeinde Christ König (Salzgitter-Bad) in die Pfarrgemeinde St. Marien (Cuxhaven) versetzt haben, obwohl sie durch das Jugendamt Salzgitter über Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch den Geistlichen in Kenntnis gesetzt worden waren.
„Im konkreten Fall Georg M. wäre es die absolute Pflicht des Bischofs und des Bistums gewesen, sich um die Betroffenen zu sorgen und die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern“, sagt der Generalvikar.
Für seinen Bericht hat der Jurist Rosenbusch zwischen Januar und Mai 2021 mit mehr als 50 Zeuginnen und Zeugen gesprochen, personen- und gemeindebezogene Akten aus dem Bistumsarchiv und aus Pfarrarchiven ausgewertet, Presseveröffentlichungen zur Causa Georg M. genutzt und weitere eigene Recherchen getätigt.
Unterstützt wurde Rosenbusch in seinen Nachforschungen von einer eigens dafür gebildeten Projektgruppe, der Fachleute des Bistums sowie die Obfrau der derzeit laufenden Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Amtszeit des verstorbenen Bischofs Heinrich Maria Janssen, Antje Niewisch-Lennartz angehörten.
Der Geistliche Georg M. war nach seiner Weihe zum Priester im Jahr 1969 als Kaplan in den Pfarrgemeinden beziehungsweise Kirchorten in Bad Gandersheim (St. Maria Himmelfahrt), Groß Ilsede (St. Bernward), Salzgitter-Gebhardshagen (St. Gabriel) und Uelzen (Zum göttlichen Erlöser) tätig.
Als Pastor oder Pfarrer arbeitete der Priester in Ronnenberg (St. Thomas Morus), Lehre (St. Martin), Salzgitter (Christ König) und Cuxhaven (St. Marien), ehe er 2005 in den Ruhestand versetzt wurde. Als Ruhestandsgeistlicher war Georg M. ab 2009 in Wolfenbüttel (St. Petrus) eingesetzt.
Anlass für die Untersuchung waren Angaben von Zeugen, die der Pfarrer der Pfarrei St. Petrus in Wolfenbüttel, Matthias Eggers, im Herbst 2020 erhalten hatte.
Der Untersuchungsbericht von Wolfgang Rosenbusch ist auf der Website www.bistum-hildesheim.de/downloads im pdf-Format verfügbar. Um Betroffene und weitere Zeitzeugen zu schützen, sind deren Namen im Bericht anonymisiert. Die Namen von Verantwortungsträgern des Bistums Hildesheim werden genannt.
bph