Wenn Kirchen aufgegeben werden

„Eine Profanierung ist eigentlich ein Rechtsakt“

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Kirchenumnutzung
Nachweis

Umbaumaßnahmen bei aufgegebenen Kirchen sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie rückgängig gemacht werden können.

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Foto: Julia Steinbrecht / KNA

Auch im Bistum Mainz gibt es Kirchen, die keine mehr sind. In den vergangenen Jahren wurden kleinere Gotteshäuser und Kapellen profaniert. Im Zuge des Pastoralen Wegs werden aber auch größere Gebäude in diese Reihe fallen. Wie wird überhaupt eine Kirche „entweiht“? Und was bedeutet das für diesen Ort?

Orte prägen Menschen. Und Menschen prägen Orte. Das gilt besonders für Kirchengebäude. Ein Gotteshaus aufzugeben, ist keine leichte Entscheidung. „Als Christen können wir mit Gleichgesinnten letztlich überall Gottesdienst feiern. Aber als menschliche Wesen verbindet uns mit Kirchen viel. Deshalb sind es bedeutsame Orte“, erklärt Tobias Dulisch, Liturgiereferent im Bischöflichen Ordinariat in Mainz. 

Im Zuge von Strukturprozessen in den deutschen Diözesen stehen aktuell viele kirchliche Gebäude auf dem Prüfstand, auch Kirchen. Im Bistum Mainz liefen Profanierungen bisher ohne großes Aufsehen ab. „Acht Kapellen und kleinere Kirchen wurden seit 2017 profaniert“, teilt die Pressestelle des Bistums mit. Das Gebäudekonzept des Pastoralen Wegs lässt jedoch absehen, dass auch größere Kirchen aufgegeben werden.

Profanierung ist kein neues Thema 

Die Ingelheimer Kirche St. Paulus, zwar Filialkirche, aber weder Kapelle noch Kirchlein, wurde am vergangenen Samstag profaniert. Erstmals stand Bischof Peter Kohlgraf einem Profanierungsgottesdienst vor (siehe „Zur Sache“). Vor rund einer Woche wurde bekannt, dass die Kirche St. Wolfgang in Dieburg profaniert und in ein Kulturzentrum umgewandelt werden soll. Auch an anderen Orten, wie etwa in Viernheim und Offenbach, befassen sich die Gemeinden mit dem Thema. Generell sind die Pfarreien aufgefordert, bis 2026 zu entscheiden, welche Gebäude sie aufgeben wollen. Die Entscheidung zu einer Profanierung liegt letztendlich beim Bischof. Einen Antrag dazu stellen die Räte in den Gemeinden. 

Gotteshäuser zu profanieren, um sie umzunutzen oder zu verkaufen, ist kein neues Thema. 20 Jahre alt etwa ist eine Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mit dem Titel „Umnutzung von Kirchen“, auf die Tobias Dulisch hinweist. Schon damals stand den Bischöfen das Dilemma vor Augen: weniger Gläubige, weniger Priester und pastorales Personal, dadurch weniger Gemeindeaktivitäten. So ergibt sich mehr ungenutzte Fläche von kirchlichen Gebäuden. Weniger Kirchenmitglieder heißt zugleich weniger Kirchensteuer, damit weniger Geld für den Gebäudeerhalt. Zugleich steigt der Sanierungsbedarf. Die Corona- Pandemie und die Energiekrise haben die Situation verschärft. 

Was aber bedeutet es, wenn eine Kirche aufgegeben werden muss? Wie werden Kirchen überhaupt profaniert? Dieses Vorgehen wird notwendig, wenn eine Kirche dauerhaft nicht mehr für Gottesdienste, sondern für profane Zwecke genutzt werden soll. „Eine Profanierung ist eigentlich ein Rechtsakt“, erklärt Tobias Dulisch. Sie tritt in Kraft, wenn das entsprechende Dekret des Bischofs der Gemeinde zugestellt wird. „Ein Gottesdienst kann und sollte dazukommen. Denn es ist eine Zäsur im gottesdienstlichen Leben der Gemeinde“, sagt der Referent. Die DBK-Arbeitshilfe empfiehlt, das Profanierungsdekret in einem Gottesdienst vorzulesen. „Ist die Kirchweihe die Indienstnahme einer Kirche, so kann die Profanierung als ihr Gegenstück angesehen werden“, sagt Dulisch. „Entsprechend dieser Bedeutung sieht die DBK-Arbeitshilfe vor, dass der Bischof diesem Gottesdienst vorsteht oder diese Aufgabe delegiert.“ 

Abschied nehmen und Zukunft im Blick haben

Der Profanierungsgottesdienst dient vor allem dazu, sich als Gemeinde von der Kirche zu verabschieden. Gleichzeitig aber müsse die Feier auch auf die Zukunft der Gemeinde hin offen sein, so das DBK-Papier. Darin wird unter anderem eine Prozession hin zu der Kirche vorgeschlagen, die eine neue Heimat für die Gemeinde bietet. „Das wäre eine angemessene Möglichkeit, um auszudrücken, dass es für die Gemeinde weitergeht, und sie sich nicht in alle Winde zerstreut“, erläutert der Liturgiereferent. 

Profanierte Orte können wieder in Gebrauch genommen und wieder geweiht werden. Die DBK-Arbeitshilfe empfiehlt deshalb, Umbaumaßnahmen an einer profanierten Kirche möglichst reversibel zu gestalten, „damit künftige Generationen die Kirchenräume ihren eigentlichen Bestimmungen wieder zuführen können“. Viele Kirchenbauten hätten die Säkularisation in der Vergangenheit nur so überstehen können. 

Tipp: DBK-Arbeitshilfe „Umnutzung von Kirchen“, 29 Seiten zum Herunterladen, www.dbk-shop.de 

 

„Heutiger Einschnitt bedeutet nicht den Rückzug der Kirche aus diesem Ort“
Bei einer Eucharistiefeier hat Bischof Peter Kohlgraf vergangenen Samstag die Kirche St. Paulus in Ingelheim-West profaniert. „Heute ist ein schmerzlicher Einschnitt zu begehen, wobei hier keine Bauruine stehen wird, sondern es entsteht ein Ort kirchlichen Lebens, der Kindern und Familien eine Heimat geben will. Für manche von Ihnen wird es dadurch nicht leichter, aber der heutige Einschnitt bedeutet nicht den Rückzug der Kirche aus diesem Ort und dieser Gesellschaft. Er markiert eine sich wandelnde Präsenz“, sagte Kohlgraf in seiner Predigt. St. Paulus soll als Kindertagesstätte genutzt werden. Die Pastoralraumkonferenz hatte das Gebäudekonzept der neu gegründeten Pfarrei St. Maria Magdalena Ingelheim im September endgültig beschlossen. Am Ende des Gottesdienstes verlas Bischof Kohlgraf das Profanierungsdekret, in dem der Umbau zu einer Kindertageseinrichtung ausdrücklich benannt wird. Im Anschluss erfolgten die wesentlichen Elemente einer Profanierung: die Entnahme der Reliquien aus dem Altar, die Entnahme des Sakraments der Eucharistie aus dem Tabernakel, das Löschen des „Ewigen Lichts“. (mbn) 
Anja Weiffen