Diözesankirchensteuerrat stimmt Jahresabschluss einstimmig zu
„Einen großen Schritt nach vorn gemacht“
Das Bistum Hildesheim hat im Jahr 2017 einen Überschuss von etwas mehr als 30 Millionen Euro erwirtschaftet und ein lang gehegtes Ziel erreicht: die Absicherung der Pensionsverpflichtungen. Der Diözesankirchensteuerrat hat dem Jahresabschluss auf seiner Sitzung am Samstag letzter Woche einstimmig zugestimmt.
Finanzdirektor Helmut Müller sagte, dem Bistum Hildesheim sei es im abgelaufenen Jahr gelungen, die finanziellen Risiken für die Diözese weiter abzubauen. „Bischof Wilmer kann seinen Dienst beginnen, ohne sich wirtschaftlich existenzgefährdenden Befürchtungen für das Bistum Hildesheim ausgesetzt zu sehen“, betonte er. Hintergrund für die erfreuliche Mitteilung des Finanzdirektors ist die Tatsache, dass es dem Bistum 2017 gelungen ist, erstmals die Versorgungsverpflichtungen für die Priester und kirchlichen Beamten vollständig in der Bilanz abzubilden.
In den Rücklagen fehlten über 90 Millionen Euro
Das Thema Versorgungsverpflichtungen war über Jahrzehnte ein wunder Punkt der Bistumsfinanzen. In einem versicherungsmathematischen Gutachten aus dem Jahr 2003 wurden die Verpflichtungen des Bistums mit 125 Millionen Euro beziffert. Zurückgelegt hatte das Bistum dafür nur 32,5 Millionen Euro. Es klaffte eine Lücke von 92,5 Millionen Euro. „Wären die seinerzeitigen Jahresabschlüsse nach den Maßstäben des Handelsgesetzbuches bewertet worden, wäre das Bistum erheblich überschuldet gewesen“, sagt Finanzdirektor Helmut Müller.
Die gute wirtschaftliche Lage half mit
Dass die Rücklagen nun den tatsächlichen Ansprüchen entsprechen, ist für Müller ein Grund zur Freude: „Wir haben damit einen großen Schritt nach vorn gemacht.“ Dass das Ziel schneller als damals angenommen erreicht werden konnte, hat zwei Gründe: Konsequentes Handeln und eine unerwartet gute wirtschaftliche Lage in Deutschland.
Weniger Ausgaben, mehr Einnahmen
Mit den Eckpunkten 2020 legte das Bistum Ende 2003 ein Struktur- und Sparprogramm auf, das – bis auf wenige Ausnahmen – stringent umgesetzt wurde. Der Personalbestand wurde verringert, Einrichtungen geschlossen, Ausgaben gedrosselt. Auf der anderen Seite entwickelte sich die Einnahmeseite besser als vermutet. Statt stetig sinkender Kirchensteuereinnahmen – wie damals prognostiziert – gab es aufgrund der guten Beschäftigungslage in den zurückliegenden Jahren Steigerungen.
Das war auch 2017 so: Die Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle des Bistums lag 2017 bei 168,7 Millionen Euro und damit um 4,6 Millionen höher als im Vorjahr. Allerdings: Gleichzeitig waren die Aufwendungen für Clearingverpflichtungen um 4,6 Millionen Euro höher als in 2016, sodass die Erträge aus Kirchensteuern nach Abzug der Clearingaufwendungen um 1 Million Euro niedriger waren als in 2016. Das Bilanzvolumen stieg um 44,1 Millionen auf 347,7 Millionen Euro.
Bistum rechnet mit stark sinkender Katholikenzahl
Auch für die nächsten Jahre gelte es, die Eigenkapitalseite zu stärken und so die Risikosituation des Bistums weiter zu verbessern, so Müller. Der Finanzdirektor verwies darauf, dass die Kirchensteuer als wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Diözese mittel- bis langfristig zurückgehen werde. Grund dafür ist die rückläufige Mitgliederzahl.
Das Bistum Hildesheim geht davon aus, dass sich die Anzahl der Katholiken in der Diözese von aktuell 610 000 auf etwa 360 000 im Jahr 2050 verringern wird.
Über die Finanzlage des Bistums gibt der Geschäftsbericht 2017 detailliert Auskunft. Darin finden sich der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Testat der Wirtschaftsprüfer. Er kann bezogen werden bei der Hauptabteilung Finanzen, Domhof 18–21, 31134 Hildesheim, Tel. 0 51 21 / 307-401, finanzen@bistum-hildesheim.de. Außerdem ist er als PDF-Dokument im Internet abrufbar: https://www.bistum-hildesheim.de/bistum/finanzen/geschaeftsbericht/
Matthias Bode
Clearing
Bei den Clearingaufwendungen handelt es sich um Ausgleichsverpflichtungen an andere Bistümer zur Abrechnung der Kirchenlohnsteuer. Die Kirchenlohnsteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber an dem Ort abgeführt, in dem sich die Gehaltsabrechnungsstelle des jeweiligen Arbeitgebers befindet. Wenn ein Kirchenlohnsteuerzahler in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, steht die Kirchenlohnsteuer dem Bistum des Wohnortes zu.
Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt des Bistums zu beschließen. Vorsitzender ist der Generalvikar. Während der gegenwärtigen Sedisvakanz steht der Ständige Vertreter des Diözesanadministrators dem Gremium vor. Weitere Mitglieder sind kraft Amtes die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sowie gewählte Mitglieder aus den Reihen der Priester und Laien der Diözese. Aktuell hat das Gremium 28 Mitglieder. Der Kirchensteuerrat tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.