11-Punkte-Plan zur Aufarbeitung
EKD will Missbrauch besser aufarbeiten
Eine zentrale Anlaufstelle und zwei neue Studien: Die Evangelische Kirche in Deutschland will sexualisierte Gewalt besser aufarbeiten.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ihre Maßnahmen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt deutlich ausweiten. Geplant sind eine zentrale Anlaufstelle sowie neue Studien zur Aufarbeitung von Missbrauch, wie die EKD am Dienstag in Würzburg mitteilte. Eine eigene Untersuchung kündigte die Diakonie an. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, mahnte eine zügige Aufarbeitung an. Der Betroffenenrat forderte eine verbindliche Umsetzung des Plans. Der Religionsbeauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, begrüßte das Handlungskonzept der evangelischen Kirche.
Nach EKD-Angaben sind für die Umsetzung eines entsprechenden 11-Punkte-Plans für das kommende Jahr rund eine Million Euro vorgesehen. Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs hatte der EKD-Synode den Handlungsplan vorgestellt.
Fehrs erklärte, die evangelische Kirche habe systemisch gesehen ganz spezifische Risikofaktoren. Diese müssten deutlicher als bisher analysiert werden, um sie anzugehen. Die EKD hatte im Vorfeld der Synode einen fünfköpfigen Beauftragtenrat gebildet. Fehrs ist Sprecherin dieses neuen Gremiums.
Von Notz sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur, es sei richtig und wichtig, dass die evangelische Kirche sich aktiv mit der individuellen und institutionellen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen auseinandersetze. Mit dem 11-Punkte-Plan habe sie einen konkreten Handlungsleitfaden erstellt.
Menschen müssen Vertrauen zurückgewinnen können
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erklärte, Menschen, die den Einrichtungen der Diakonie ihre Kinder und Angehörigen anvertrauten, müssten Vertrauen zurückgewinnen können. Er unterstrich die Notwendigkeit einer eigenen Studie für die Diakonie: "Die Situation eines Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Betreuungseinrichtung ist eine ganz andere als die etwa im Konfirmationsunterricht, mit anderen Macht- und Abhängigkeitsfaktoren."
Rörig sagte auf Anfrage, es sei wichtig, dass jede der 20 Landeskirchen zügig in die Aufarbeitung einsteige. Es dürften nicht nur wenige Landeskirchen eine Vorreiterrolle übernehmen. Wie die katholische Kirche müsse auch die evangelische mit dem Bund und möglicherweise auch mit den Ländern verbindliche Vereinbarungen zu Kriterien und Standards der Aufarbeitung treffen. Diese könnten etwa beinhalten, wie Betroffene künftig bei den jeweiligen Aufarbeitungsprozessen beteiligt und wie Akteneinsicht oder Entschädigungen geregelt würden.
Der bei ihm angesiedelte Betroffenenrat mahnte eine Implentierung der im EKD-Bericht zugesagten Punkte an. Es fehle eine "notwendige Verbindlichkeit". Dies müsse möglichst schnell und klar nachgeholt und über eine Mandatierung des Beauftragtenrats abgesichert werden. Zudem plädiert er für eine bundesweite Kampagne, über die deutlich werden solle, dass die evangelische Kirche "aktiv auf Betroffene zugeht".
Wie der Betroffenenrat begrüßte auch die unabhängige Aufarbeitungskommission grundsätzlich das Vorgehen der EKD und das klare Bekenntnis der EKD zu "eigener Verantwortung für die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen". Die Kommission betonte, dass zwischen den beiden großen Kirchen und der Kommission Gespräche geplant seien. Zudem arbeite die Kommission an Leitlinien für künftige Aufarbeitungsprozesse in Institutionen.
kna