Segnung Homosexueller
Katholische Priester dürfen homosexuelle Paare segnen
kna/Harald Oppitz
Katholische Priester dürfen unverheiratete und homosexuelle Paare segnen. Eine entsprechende Grundsatzerklärung hat die vatikanische Glaubensbehörde am Montag veröffentlicht. In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss.
Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus am Montag genehmigt.
In dem Text der Glaubensbehörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, "Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern" [Konvalidation = Gültigmachung einer nach katholischem Kirchenrecht ungültigen Ehe; d. Red.]. Ausdrücklich wird in dem Schreiben erläutert, dass die Erklärung der Glaubensbehörde vom 22. Februar 2021, die Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren noch grundsätzlich ausschloss, nun weiterentwickelt werde.
Zugleich wird in dem Dokument betont, dass katholische Geistliche, die derartige Segnungen nun aussprechen dürfen, jegliche Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung vermeiden sollen. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, denn eine solche liturgische Segnung würde voraussetzen, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.
Für den Empfang eines Segens außerhalb eines Gottesdienstes müssten aber nicht dieselben moralischen Voraussetzungen gefordert werden wie für den Empfang eines Sakraments. Wer einen Segen erbitte "zeigt, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf".
Weiter heißt es in dem Text, dass Menschen, die in einer Verbindung außerhalb der Ehe zusammenleben, darum bitten können, dass "alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist", durch die Gegenwart des Heiligen Geistes gefördert werde.
Mit Nachdruck mahnt das Dokument an, derartige Segnungen nicht zu formalisieren, sondern sie der praktischen Unterscheidung in den jeweiligen Situationen zu überlassen. In einem solchen Segensgebet könne ein Seelsorger all das erwähnen, was in einer Beziehung gut und legitim ist; etwa Frieden, Gesundheit, Geduld und gegenseitige Hilfe.