Regierungspläne zur Lockerung der Abtreibungsregelung

Kirche: Koalition darf Lebensschutz nicht aufweichen

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Unter anderem erinnert der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, an die staatliche Schutzpflicht für ungeborenes Leben.

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Bischof Georg Bätzing warnt in einem Gastbeitrag vor einer Lockerung der Abtreibungsregeln. Foto: kna/dpa-pool/Fabian Sommer


Die katholische Kirche in Deutschland kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa warnten davor, die geltenden Gesetze aufzuweichen. Auch Kardinal Reinhard Marx wirbt für die Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen.

Bätzing schrieb in der "Süddeutschen Zeitung", die beabsichtigten Änderungen nähmen den Schutz des ungeborenen Lebens zurück und könnten "nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein". Die bestehenden Standards für den Lebensschutz seien keine Restbestände einer verkrusteten Gesellschaft, betont der Limburger Bischof mit Blick auf die Ankündigung der Ampelkoalition, mehr Fortschritt zu wagen. Vielmehr seien sie der Ausweis für eine umsichtige und verantwortungsvolle Gesellschaft.

Bätzing äußert sich kritisch zu mehreren Projekten des Koalitionsvertrags. Mit Blick auf den Paragrafen 218 schreibt der Bischof, die Kirche habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ihr der Schutz des ungeborenen Kindes nicht weit genug gehe. Die bestehende Regelung sei nach harten Konflikten ausgehandelt worden. "Diesen seit einigen Jahrzehnten bestehenden Kompromiss nun aber aufzuschnüren, bedeutet, den gesellschaftlichen Aushandlungsprozess erneut zu führen."

Bätzing verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Spielraum des Gesetzgebers begrenzt habe: "Der Staat hat eine Schutzpflicht für das ungeborene Leben." Der Bischof plädiert ferner dafür, das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen beizubehalten. Es trage zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information bei. "Dem würde entgegenstehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch in jeder Form angeboten und beworben werden darf."

Mit Blick auf die Konfliktberatung kritisiert Bätzing die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der Online-Beratung. Eine "persönliche Beratung in Präsenz" werde der schwierigen Situation der Frauen viel stärker gerecht. "Die Konfliktberatung darf nicht den Charakter einer Formalie annehmen, die sich online abhandeln lässt."

Grundsätzlich wendet sich der Bischof gegen die Absicht der Ampelkoalition, eine "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" einzusetzen und in ihr unter anderem zu prüfen, ob die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich sei. "Wir halten eine solche außerstrafrechtliche Regelung mit Blick auf den Schutz des Lebens für unzureichend", schreibt Bätzing. Die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Koalitionsvertrag unter der Zwischenüberschrift "Reproduktive Selbstbestimmung" deute "auf eine problematische Verschiebung" hin.

 

Welskop-Deffaa: "Aus meiner Sicht reicht das"

Auch Welskop-Deffaa sprach sich gegen die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen aus. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte sie: "In der letzten Legislaturperiode wurde dazu eine neue Regelung geschaffen. Listen mit Arztpraxen, die diese Leistung anbieten, sind mittlerweile im Internet abrufbar. Aus meiner Sicht reicht das."

Die Caritas-Präsidentin fügte hinzu: "Ich habe miterlebt, wie der Kompromiss zum Paragrafen 218 errungen wurde. Die Forderung nach Streichung des Paragrafen 219a StGB stellt diesen mühsam erreichten Kompromiss infrage. Ich bin dafür, vorsichtig damit umzugehen."

Kardinal Marx plädierte in einem Hörfunkbeitrag für den Bayerischen Rundfunk (BR) für "respektvolle Debatten, die einen Maßstab nicht unterlaufen, und das ist der unbedingte Schutz jedes Lebens, der nicht verhandelbar ist und auch nicht unter Wert beworben werden darf". Es sei keine Frage, "dass es Situationen geben kann, die für das Leben einer werdenden Mutter sehr schwierig sind". Umso wichtiger sei es, "als Gesellschaft auch in dieser Situation hellwach zu bleiben und solidarisch zu handeln, um das Leben von Mutter und Kind bewahren zu können". Es geht nach Ansicht von Marx in der Diskussion um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche "nicht um leichte Fragen, sondern um die grundsätzliche Frage, ob die Werbung für eine Abtreibung Grenzen verschiebt in unserer Wahrnehmung und Bewertung des Lebens".

Das Werbeverbot für Abtreibungen, der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch, untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen zu streichen.

kna