Bischof Feige zum Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner

Lösung nicht weiter verzögern!

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Bischof Gerhard Feige reagiert mit einem Zwischenruf auf den Brief, mit dem sich sieben Bischöfe im Zusammenhang mit dem Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner nach Rom gewendet haben.


Bischof Gerhard Feige während des Hochgebets einer heiligen Messe in Wittenberg. | Foto: kna

 

Der Magdeburger katholische Bischof Gerhard Feige hat eine mögliche Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zum Kommunionempfang verteidigt. Zugleich übte er in einem Zwischenruf deutliche Kritik an den sieben Bischöfen, die sich an den Vatikan gewandt hatten.
Gegenstand der Auseinandersetzung ist eine bisher unveröffentlichte pastorale Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz, die Bedingungen formuliert, unter denen nicht-katholische Ehepartner in Einzelfällen zum Kommunion-Empfang zugelassen werden können. Feige ist als Vorsitzender der Ökumenekommission einer der Mitautoren der Handreichung. Sie war im Februar bei der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Ingolstadt mit großer Mehrheit beschlossen worden. Die endgültige Fassung wurde am Montag beim „Ständigen Rat“ der Bischöfe in Würzburg festgelegt.

Unsicherheit und viele offene Fragen
Doch durch die Eingabe der sieben Bischöfe in Rom ist die Öffentlichkeit verunsichert: Hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Kompetenz überschritten? Muss das nicht auf weltkirchlicher Ebene entschieden werden? Reichte dazu, dass wesentlich mehr Bischöfe zugestimmt haben, als dies nach den Statuten erforderlich ist, oder hätte Einstimmigkeit erreicht werden müssen? Handelt es sich – wovon die Orientierungshilfe ausgeht – um eine pastorale Lösung oder vergreift man sich damit an der Lehre der katholischen Kirche? Sind die meisten deutschen Bischöfe theologisch unbedarft oder die anderen in manchem theologisch zurückgeblieben? War alles nicht sehr gut vorbereitet? Ist der Versuch, auf diese Weise Rom einzubeziehen, tatsächlich ein ganz normaler Vorgang oder eher eine ungewöhnliche Intrige? Welche Motive bewegen deren Betreiber?
„Unsere Handreichung bewegt sich im Rahmen der gegenwärtigen theologischen und kirchenrechtlichen Möglichkeiten“, schreibt Feige. Er verwies dabei unter anderem auf Papst Johannes Paul II., der in seiner Enzyklika „Ecclesia de eucharistia“ festgehalten habe, dass bei einem „schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis“ Personen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stünden, ein Empfang der Kommunion ermöglicht werden könne. Außerdem spricht Papst Johannes Paul II. selbst davon, dass einzelnen Personen, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, bei einem „schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis“, nämlich die Kommunion zu empfangen, entgegenzukommen ist („Ecclesia de Eucharistia“ 45). Man könnte eine solche Situation auch als eine „schwere geistliche Notlage“ bezeichnen.
Bereits vor über 15 Jahren hätten sich die Bischöfe mit der Problematik auseinandergesetzt, schreibt Feige. „Klar war für sie auch, dass nicht jede konfessionsverschiedene Ehe generell als ‚schwere Notlage‘ angesehen werden kann.“ Aus Rom liege jedoch noch keine konkrete Definition vor. Damit war jedoch das Bemühen um eine hilfreiche Lösung in der Frage des Kommunionempfangs für konfessionsverbindende Ehepartner erst einmal ausgebremst. Anregungen, darüber neu nachzudenken, brachten manche Äußerungen von Papst Johannes Paul II., die Bischofssynoden von 2014 und 2015 sowie das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ und die wiederholten Ermunterungen von Papst Franziskus, die Gewissen zu bilden und wichtige Entscheidungen im Gespräch mit Christus zu treffen. Hinzu kam, dass bei den ökumenischen Versöhnungsgottesdiensten anlässlich des 500. Reformationsgedenkens in Lund und Hildesheim gerade die Kommunionfrage in konfessionsverbindenden Ehen als ein brennendes Problem angesprochen wurde.
Angesichts dieser Gemengelage könne eine Bischofskonferenz oder sogar ein einzelner Bischof verantwortlich darüber urteilen, was außer Todesgefahr eine „andere schwere Notlage“ sei und welche Wege für möglich gehalten würden, um im Einzelfall eine volle Mitfeier der Eucharistie zu eröffnen, so Feige.

Ökumenische Prinzipien wenig verinnerlicht
Mit Blick auf die Kritiker der Handreichung schreibt Feige, es habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass bei ihnen nicht „die mühevolle Suche nach einer verantwortbaren seelsorglichen Lösung für Einzelne“ entscheidend gewesen sei, sondern die grundsätzliche Befürchtung, nicht mehr wahrhaft katholisch zu sein. Gezeigt habe sich das Bestreben, jede nur geringfügige Veränderung abwehren zu müssen“. Manche Mitbrüder schienen „immer noch einem vorkonziliaren Kirchenbild verhaftet zu sein und die katholischen Prinzipien des Ökumenismus wenig verinnerlicht zu haben“, so Feige weiter: „Vielleicht berührt sie – biografisch oder regional bedingt – die besondere Herausforderung konfessionsverschiedener Ehen auch nicht wirklich existenziell.“
Am Ende seines Zwischenrufs hält Bischof Feige fest, dass jemand, der bei diesem Thema „einfache Lösungen propagiert, ignoriert, dass auch die zwischenkirchliche Wirklichkeit komplex und kompliziert ist. Stärker auf Gott zu vertrauen, ist sicher erstrebenswert und förderlich, versöhnt aber noch nicht unbedingt sofort sehr unterschiedliche Auffassungen.“ Vor allem in den letzten Wochen habe sich wieder einmal deutlich gezeigt, wie wahr das wäre. Feige ist sich jedoch sicher: „Manchmal aber ist das Maß voll und die Zeit reif, darf man eine Lösung nicht noch weiter hinauszögern, muss – selbst wenn einige immer noch im Widerspruch verharren – eine gut begründete Entscheidung fallen. Dies ist jetzt geschehen. Eine einfache Lösung bietet die erarbeitete Handreichung nicht, aber eine, die im Einklang mit der Lehre der katholischen Kirche steht und Menschen helfen kann, die Freude am Glauben und an der Feier der Eucharistie zu vertiefen, die ökumenischen Beziehungen zu fördern und das Band der Ehe zu stärken. Eine solche Chance zu vertun, wäre makaber und beschämend.“ (kna/tdh)

Der Zwischenruf im Wortlaut: Bistum Magdeburg

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