Domkapitular Martin Wilk in sein Amt eingeführt

Mit Mut und Besonnenheit

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Der Wechsel an der Spitze der bischöflichen Verwaltung ist vollzogen: Bischof Heiner Wilmer hat während eines Gottesdienstes im Hildesheimer Dom den bisherigen Generalvikar Weihbischof Heinz-Günter Bongartz verabschiedet und Domkapitular Martin Wilk in sein neues Amt eingeführt.


Der bisherige Generalvikar Heinz Günter Bongartz (links) und sein Nachfolger Martin Wilk nehmen Bischof Heiner Wilmer in ihre Mitte. | Foto: Deppe

Hildesheim (bph/bd). Während eines anschließenden Empfangs dankte der Bischof dem scheidenden Generalvikar für dessen Wirken. Weihbischof Bongartz habe eine Vielzahl von Herausforderungen geschultert, darunter den Abschluss der Domsanierung, die Fragen des Umgangs mit sexualisierter Gewalt und vieles mehr. Dabei habe er sich nie weggeduckt, sondern Wege aufgezeigt und Brücken gebaut. Wilmer bedankte sich bei Bongartz auch persönlich dafür, dass er ihn in Hildesheim eingeführt und ihm geholfen habe, „meine ersten Schritte als Bischof zu gehen“.

Vertretung sollte nur kurze Zeit dauern

Bongartz war im Frühjahr 2015 nach der Erkrankung des damaligen Generalvikars Werner Schreer zunächst stellvertretender Generalvikar geworden. „Ich dachte, ich übernehme die Aufgabe vielleicht für drei Wochen“, sagte Bongartz rückblickend. Doch daraus wurde nichts:  Im Herbst 2016 ernannte ihn der damalige Bischof Norbert Trelle zum Generalvikar. Nachdem Trelle 2017 in den Ruhestand getreten war, wurde Bongartz Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators. Bischof Wilmer berief Bongartz dann unmittelbar nach seiner Amtseinführung zu seinem Stellvertreter.

Der 64-Jährige bleibt Domdechant und steht somit an der Spitze des Domkapitels, außerdem wird er weiter seinen Dienst als Weihbischof im Bistum Hildesheim tun. „Ich, hoffe, dass dir die Entpflichtung als Generalvikar neue Freiräume und Horizonte schafft“, sagte Wilmer an Bongartz gerichtet.

Bongartz sagte, er habe in dem Amt viel gelernt und wahrgenommen, wie viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es im Bischöflichen Generalvikariat gebe. Er habe in schwierigen Zeiten viel Beistand erfahren. Er danke seinem Team, den Mitgliedern der Hauptabteilungsleiterkonferenz und den Mitarbeitern „für alles Wohlwollen, alle kritischen Korrekturen und für alles Miteinander“. Diese Erfahrung der Solidarität wünsche er nun seinem Nachfolger Martin Wilk.

Der Neue stammt aus Oberschlesien

Bischof Wilmer dankte dem neuen Generalvikar Martin Wilk für dessen Bereitschaft, die Leitung des Bischöflichen Generalvikariats zu übernehmen. Die Institution sei Wilk durch dessen bisherige Tätigkeiten als Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge und als Diözesanjugendseelsorger bestens bekannt.

Für den neuen Dienst wünsche er dem Domkapitular viel Kraft und Freude. Der Bischof betonte, er wisse, dass Wilk sich auf seine Hauptabteilungsleitungen sowie die Mitarbeiter verlassen könne. Wilk ist 48 Jahre alt, er wurde im oberschlesischen Hindenburg geboren. Seit vier Jahren ist er Mitglied im Domkapitel.  

Er wisse, dass er in seinem neuen Dienst nicht allein sei, sagte Wilk bei seiner Einführung. Die hohe Solidarität des Bischofs, seiner Mitbrüder und der Mitarbeiter ermutige ihn, erklärte der Generalvikar. Allen wünsche er im Hinblick auf die Fragen, vor denen die Gesellschaft und die Kirche stehen, Mut und Besonnenheit.

 

Der zweite Mann im Bistum

Generalvikar steht dem Bischof bei der Leitung des Bistums zur Seite und steht an der Spitze des Generalvikariates, der bischöflichen Verwaltung. Ihm kommt „ausführende Gewalt“ zu, er vertritt das Bistum in allen Verwaltungsakten und Rechtsgeschäften.

Das kanonische Recht sieht vor, dass ein Generalvikar Priester sein muss, mindes­tens 30 Jahre ist und einen Doktortitel oder ein Lizentiat der Theologie oder des kanonischen Rechts erworben haben muss. Außerdem soll er „Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung“ aufweisen. Der Generalvikar wird vom Bischof frei ernannt und kann von ihm jederzeit abberufen werden. Da der Generalvikar der Stellvertreter des Diözesanbischofs ist, verliert er bei Tod, Verzicht, Versetzung, Absetzung oder Suspendierung des Diözesanbischofs ebenfalls sofort sein Amt.