Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche
Sind 50000 Euro genug?
Je nach Fall will die Deutsche Bischofskonferenz zwischen 5000 und 50 000 Euro an die Betroffenen sexuellen Missbrauchs zahlen. Opferverbände kritisieren, das neue Modell für Schmerzensgeld beschränke sich auf das gesetzliche Minimum.
Die Kirche will das, was Priester in den vergangenen 70 Jahren Kindern und Jugendlichen angetan haben, durch eine materielle Leistung wenigstens symbolisch wiedergutmachen – und das auch dann, wenn die Betroffenen aufgrund von Verjährung keinen juristischen Anspruch mehr darauf haben. Darauf hat sich die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Mainz verständigt.
Die Zahlungen sollen analog zu den in Deutschland üblichen Schmerzensgeldsätzen geleistet werden. Sie dürften sich zwischen 5000 und 50 000 Euro bewegen. Insgesamt kommen auf die katholische Kirche in Deutschland damit Zahlungen von bis zu 100 Millionen Euro zu. Die Höhe soll fallweise von einer unabhängigen Kommission festgelegt werden.
Wie kam es zu dieser Summe, die von manchen als zu gering, von anderen als angemessen bezeichnet wird? Als sich die hohe Zahl von Missbrauchsfällen 2010 abzuzeichnen begann, wählten die Bischöfe auf Vorschlag ihres Missbrauchsbeauftragten, des Trierer Bischofs Stephan Ackermann, ein unbürokratisches Verfahren: Betroffene, die plausibel machen konnten, dass sie sexuell missbraucht worden waren, erhielten „in Anerkennung des erlittenen Leids“ eine Summe von 5000 Euro.
Doch schon bald wurde Unmut laut, dass diese Summe nicht angemessen sei. Opferverbände wie der „Eckige Tisch“ forderten ein anderes System. Es sollte echten Schadensersatz leisten – ausgehend von dem Gedanken, dass viele Betroffene aufgrund der seelischen Schäden dauerhaft beeinträchtigt und zum Beispiel im Beruf weniger erfolgreich sind.
Eine unabhängige Expertengruppe überbrachte der Bischofskonferenz im vergangenen September den Vorschlag, künftig Entschädigungen von bis zu 400 000 Euro pro Fall zu zahlen. Diese Summen hätten bei weitem das übertroffen, was im deutschen Rechtssystem üblich ist, und sie hätten ärmere Bistümer und Ordensgemeinschaften vor finanzielle Probleme gestellt. Schließungen von Schulen und Sozialeinrichtungen wären womöglich die Folge gewesen. Nach zahlreichen Beratungen verständigten sich die Bischöfe in Mainz auf das neue Schmerzensgeldmodell.
„Die Schmerzensgelder sind oft erbärmlich gering“
Das neue Verfahren bleibt in der Höhe und in seinem Grundgedanken deutlich hinter dem zurück, was sich manche Opfervertreter gewünscht hatten. Der Eckige Tisch übte heftige Kritik. Das neue Modell sei mutlos und bedeute ein Versagen der Bischöfe, hieß es. „Die Schmerzensgelder, die in Deutschland gerichtlich durchgesetzt werden können, sind oft erbärmlich gering.“ Auf dieses Minimum des gerichtlich Durchsetzbaren wolle sich die Kirche beschränken.
Andererseits erfüllt das neue System erstmals Kriterien wie Transparenz und Einheitlichkeit und orientiert sich am deutschen Zivilrecht. Johannes-Wilhelm Rörig, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, sagte, er sei erleichtert, dass die Bischöfe endlich einen konkreten Vorschlag gemacht hätten. Das Modell gehe in die richtige Richtung, „wird für viele Betroffene aber enttäuschend sein“. Rörig betonte, es komme jetzt auf die Umsetzung an.
kna