40 Jahre Interdiözesanes Offizialat Erfurt

Als der Offizial Kohle schippte

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Seit 40 Jahren wird im Interdiözesanen Offizialat Erfurt Recht für die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg gesprochen. Das Jubiläum wurde mit einem Festakt und einem Studientag gefeiert.

Bischof Wolfgang Ipolt (rechts) dankt dem scheidenden Offizial Monsignore Heinz Gunkel mit Gerstensaft aus dem Bistum Görlitz für seinen Dienst.

Auch ein Priester stellt manchmal die allesentscheidende Frage: „Willst du mich heiraten?“ Im Fall von Monsignore Heinz Gunkel heißt die Auserkorene Siri und ist der Sprachassistent seines Handys. Die Antwort lautete schlicht: „Lass uns doch Freunde bleiben.“ So einfach ist es in anderen Beziehungen jedoch oft nicht, weshalb Gunkel als Richter am Interdiözesanen Offizialat Erfurt viel zu tun hat.
Das katholische Kirchengericht ist für die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg zuständig und feierte am 1. Juli sein 40-jähriges Bestehen. 

 
Erinnerungen des Gründungsoffizials
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die bisherigen Bistumsstrukturen im Osten Deutschlands nicht mehr aufrechtzuerhalten, vor allem die dauerhafte Trennung durch die Mauer bereitete den Kirchengerichten zunehmend Probleme. In den direkten Nachkriegsjahren konnten Geistliche sich noch mit Gerichtsakten an das Erzbischöfliche Offizialat in Paderborn wenden. Später war das nicht mehr möglich, einige Priester blieben sogar samt der Akten im Westen. Daher beschloss man, in Erfurt ein Interdiözesanes Offizialat zu errichten, da es in der DDR bereits etliche aufgelaufene Verfahren gab. Am 1. Juli 1979 nahm das Kirchengericht schließlich die Arbeit auf. Doch mit dieser Errichtung war es noch nicht getan, denn es fehlte Personal. Also warb der erste Offizial, Prälat Armin Bernhard, unter den Priestern Ostdeutschlands um die Bereitschaft, Richter zu werden. Auch Bürokräfte wurden dringend gesucht, daher wandte sich Prälat Bernhard „an Katholiken, die aufgrund ihres Glaubens und trotz ihrer Qualifikationen, beruflich in der DDR nicht unterkamen“. Unter ihnen war auch Ramona Krause, Offizialatsnotarin, die seit mittlerweile 37 Jahren am Kirchengericht tätig ist. Auch die örtlichen Gegebenheiten waren nicht optimal. Das Offizialat hatte einige Räume in einem Pfarrhaus, das jedoch keine Zentralheizung besaß. Daher fungierte Offizial Bernhard auch als Heizer. Er musste Kohle schippen, damit man in den Büros überhaupt arbeiten konnte.
Während des Festaktes, dem die Bischöfe Gerhard Feige, Heinrich Timmerevers, Wolfgang Ipolt und die Weihbischöfe Matthias Heinrich (Berlin) und Dominicus Meier (Paderborn) beiwohnten, würdigte Erfurts Bischof Ulrich Neymeyr die Zusammenarbeit der ostdeutschen Bistümer. Diese solle weiter ausgebaut werden. So sei geplant, dass sich das Erzbistum Berlin, das bislang ein eigenes Kirchengericht hat, ab 2020 dem Interdiözesanen Offizialat anschließt.
Noch in diesem Jahr wird es einen personellen Wechsel innerhalb des Offizialates geben: Heinz Gunkel (67) geht Ende Juli in den Ruhestand und übergibt sein Amt als Offizial zum 1. August an den bisherigen Vizeoffizial Andreas Friedel (51). Dieser stammt aus dem Eichsfeld, promovierte 2017 und ist seit drei Jahren im Kirchengericht tätig.
 
Viele Gratulanten kamen, um das 40-jährige Jubiläum des Interdiözesanen Offizialats Erfurt zu feiern. | Fotos: Vinzent Antal

 

Studientag zur Sakramentalität der Ehe
Anlässlich des Jubiläums fand auch ein Studientag zum Thema „Die Ehe – ein ganz spezieller Fall: Theologische Perspektiven und aktuelle Fragen zur Sakramentalität der Ehe“ statt. Dieser wurde von der Katholisch-Theologischen Fakultät ausgerichtet (der Tag des Herrn berichtet ausführlicher in einer der nächsten Ausgaben). Im Festvortrag betonte Dogmatikprofessorin Julia Knop, dass es „zu den schwierigsten Aufgaben heutiger Sakramententheologie gehöre, die Sakramentalität der Ehe sinnvoll zu bestimmen“. Eine katholische Ehe sei ein Sakrament, „weil die Beziehung zweier Menschen in einer liturgischen Feier in eine kirchliche Öffentlichkeit in den Horizont des Glaubens und unter den Segen Gottes gestellt wird.“
Sie betrachtete dann das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“ und hielt fest, dass Papst Franziskus die klassische Ehelehre mit Barmherzigkeit fortschreibe und festhalte, dass Ehe nicht nur der Nachkommenschaft diene, sondern auch Raum für Liebe und Intimität sei. In „Amoris laetitia“ werde die Ehe als eigenständige Berufung gewürdigt, so Knop. Dadurch werde sie theologisch aufgewertet.
 
Von Vinzent Antal
 
Hintergrund: Arbeit des Kirchengerichts
Ein Offizial nimmt stellvertretend für den Bischof die Gerichtsbarkeit in einem Bistum wahr und spricht im Namen des Bischofs Recht in innerkirchlichen Angelegenheiten.
Laut Gunkel verhandelt das Interdiözesane Offizialat jährlich rund 50 bis 60 Fälle. Etwa die Hälfte davon seien sogenannte Ehenichtigkeitsverfahren. Die katholische Kirche kennt keine Scheidung, sondern hält an der lebenslangen Ehe fest. Eine Wiederheirat nach Trennung vom Ehepartner ist darum nur möglich, wenn die erste Ehe ungültig geschlossen wurde. Im Ehenichtigkeitsverfahren wird darüber geurteilt, ob eine Ehe annulliert und damit eine katholische Trauung mit einem neuen Partner kirchlich ermöglicht werden kann.
Eine ostdeutsche Besonderheit am Erfurter Kirchengericht ist die hohe Zahl von „Verfahren zur Eheauflösung zugunsten des Glaubens“. Dabei geht es darum, dass ein Ungetaufter, der zuvor eine Zivilehe eingegangen und geschieden ist, die Auflösung seiner ersten Ehe anstreben kann. Es ist die Voraussetzung, um dann einen katholischen Partner heiraten zu dürfen. Außerdem ist das Offizialat auch für Fälle von sexuellem Missbrauch zuständig. (kna)