Anfrage
Dürfen alle die Kommunion empfangen?
Wer darf in unserer Gemeinde den Leib Christi empfangen? Wiederverheiratet Geschiedene, Atheisten, Protestanten – dürfen jetzt alle die Kommunion empfangen? P. J., Altenburg
Wer die Kommunion empfangen darf, regelt das Kirchenrecht. Zunächst dürfen nur Katholiken die Sakramente wie die Eucharistie empfangen (Canon 844). Außerdem müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in den Canones 912 und den folgenden beschrieben sind. Nicht zugelassen werden dürfen etwa Exkommunizierte.
Das Kirchenrecht kennt aber auch Ausnahmen: So sieht Canon 844,4 die Möglichkeit vor, „wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt“, im Einzelfall die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung etwa auch evangelischen Christen zu spenden. Das könnte im Einzelfall bei konfessionsverbindenden Eheleuten der Fall sein. Es geht aber nicht um eine generelle Zulassung.
Manche Bischöfe haben in mehreren Beratungen eine solche Notlage erkannt und auch theologisch begründet, warum die Ehe als Hauskirche gerade auch in der Eucharistiefrage zu einer solchen Überlegung führen kann. Sie haben daher in einer Handreichung eine Hilfe zu einer guten Entscheidung anbieten wollen. Dies war jedoch auf Ebene der Bischofskonferenz nicht einstimmig. Manche Bischöfe haben diese Handreichung für ihr Bistum in Kraft gesetzt; andere warten auf eine Entscheidung aus Rom.
Die Handreichung macht klar, dass es um eine Gewissensentscheidung der Eheleute geht, die durch gute Katechese und klärende Gespräche ermöglicht werden soll. Diese Handreichung hat aber nichts mit der anderen aktuell diskutierten Frage zu tun, ob wiederverheiratet Geschiedene die Sakramente empfangen dürfen. In Canon 915 heißt es, dass auch diejenigen, die „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“, nicht zur Kommunion zugelassen werden können. Ob aber Ehepartner, die verlassen wurden und eine neue Liebe gefunden haben, der sie das standesamtliche Ja-Wort geben, tatsächlich ausnahmslos „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“, wird zumindest hinterfragt.
Michael Kinnen