Nachgefragt im Bistum Mainz
Gemeinden und die G-Frage
Im Bistum Mainz erlauben zahlreiche Gemeinden inzwischen nur noch Geimpften und Genesenen (2G) das Mitfeiern der Gottesdienste. Die Verantwortlichen haben gute Gründe dafür. Trotzdem führt die Entscheidung auch zu Kritik.
„Die Impfquote unter den Studierenden ist relativ hoch“, begründet Ignatius Löckemann, Hochschulpfarrer an der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) in Mainz, die Entscheidung für 2G. Bei allen Veranstaltungen der Gemeinde wird diese Regel jetzt angewendet. Auch in die KHG-Gottesdienste dürfen jetzt nur von Covid-19 Genesene und Geimpfte kommen. „Wir haben im KHG-Team nachgedacht, wie wir das handhaben wollen, und uns für 2G entschieden, vor allem weil die Studierenden unsere Hauptzielgruppe sind.“ Auch gebe es in Mainz viele andere Gottesdienste, die nicht unter 2G-Regeln stattfinden, so eine weitere Begründung.
Auch mit bisherigen Maßnahmen Menschen ausgegrenzt
Aber auch Kritik habe es gegeben, bestätigt Pfarrer Löckemann, die sei vor allem aus der Personalgemeinde gekommen. Die sogenannte Personalgemeinde hat sich im Lauf der Jahrzehnte neben der Hochschulgemeinde gebildet und besteht aus denen, die der KHG auch nach ihrem Studium treu geblieben sind. Inhalt der Kritik sei das Thema Ausgrenzung gewesen. Pfarrer Löckemann argumentiert dagegen: „Auch mit den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen grenzen wir Menschen aus, da wir dann nur knapp 50 Plätze anbieten können.“ Dabei hätte des Prinzip gegolten: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Mit der 2G-Regel dagegen sei es möglich, wieder 150 Plätze zu besetzen. Die in Rheinland-Pfalz mögliche Variante 2Gplus sei für die KHG keine Alternative gewesen. „Sie haben wir als zu kompliziert empfunden“, sagt Ignatius Löckemann.
Der Unterschied zu 2G ist, dass je nach Corona-Warnstufe bis zu 25 Ungeimpfte und Ungenesene zugelassen sind, die aber einen Corona-Test nachweisen müssen. „Die Tests sind auf Dauer für viele Studierende zu teuer“, weiß KHG-Hochschulpfarrer Löckemann von seiner Zielgruppe – auch das war ein Argument gegen 2Gplus und für 2G. Mit den 2G-Gottesdiensten, die an der KHG erst vor kurzem angelaufen sind, hat Pfarrer Löckemann die Erfahrung gemacht, „dass für Mitfeiernde, die bei Corona vorsichtig sind, 2G die vertrauensvollere Variante ist“.
Auch in Gau-Bickelheim wird unter der 2G-Regel Gottesdienst gefeiert. Rainer Reitz vom Öffentlichkeitsausschuss der Gemeinde St. Cosmas und Damian berichtet auf Nachfrage, dass die Verantwortlichen der Pfarrei dazu einen einheitlichen Beschluss gefasst haben. „Es war wie Weihnachten, ich hatte Gänsehaut“, fasst Rainer Reitz die Atmosphäre eines 2G-Gottesdienstes zusammen. „Man fühlt sich sicherer und wohler“, sagt er und verweist auf eine Alternativ für all diejenigen, die nicht unter 2G Gottesdienst feiern wollen oder können: „Mit viel Arbeit haben Menschen in der Pfarrei es möglich gemacht, dass die Gottesdienste per Youtube übertragen werden und so auch online mitgefeiert werden können.“
Pfarreien haben Testphase unter der 2G-Regel durchgeführt
Mediale Aufmerksamkeit erfuhren in der Mainzer Tagespresse die katholischen Gemeinden in Bodenheim und Nackenheim, die 2G-Gottesdienste angekündigt hatten. In einem anonymen Brief hätten Gemeindemitglieder von einer „tiefen Spaltung in den Gemeinden“ in Bezug auf Gottesdienste unter 2G geschrieben, wie die Mainzer Allgemeine Zeitung berichtete. Die Pfarrgruppe Bodenheim-Nackenheim hatte die Gemeindemitglieder auf ihrer Homepage über 2G-Gottesdienste informiert und von einer Testphase gesprochen. Diese Testphase ist nun beendet, die künftigen Gottesdienste werden in der Pfarrgruppe Bodenheim-Nackenheim unter der 2Gplus-Regel gefeiert, heißt es aus der Pfarrgruppe.
Von Anja Weiffen
Zur Sache I:
2G „derzeit keine Option“
Bisher ist 2G in den Empfehlungen des Bistums Mainz nicht vorgesehen. In einem Brief an die Gemeinden spricht Generalvikar Udo Markus Bentz davon, dass es in Rheinland-Pfalz die Varianten gibt, es entweder bei den bisherigen Schutzmaßnahmen zu belassen oder die 2Gplus-Regel anzuwenden. In einem Passus über die Regelungen im hessischen Teil des Bistums heißt es, dass in Hessen derzeit Ausnahmen vom Abstandsgebot und der Maskenpflicht derzeit nur unter der Maßgabe des 2G-Zugangsmodells möglich sind. „Dies stellt für mich derzeit jedoch keine Option im Blick auf unsere Gottesdienste dar, da dadurch automatisch alle nicht-immunisierten Menschen ausgeschlossen werden“, schreibt Generalvikar Bentz. (red)
Zur Sache II:
2Gplus
Die 2Gplus-Regel ist in Rheinland-Pfalz möglich, darauf hatte das Bistum Mainz Mitte September aufmerksam gemacht und hat es den Gemeinden in dem Bundesland freigestellt, es bei den bisherigen Schutzmaßnahmen zu belassen oder sich für 2Gplus zu entscheiden. Im Bistum haben sich zum Beispiel die Wormser Dompfarrei, die Pfarrei St. Franziskus von Assisi Nieder-Olm, Sörgenloch, Zornheim und die Pfarrgruppe Bingen für 2Gplus entschieden. (wei)