Anfrage
Gibt es einen Finanzausgleich der Bistümer?
Jedes Bistum ist für seine eigenen Finanzen zuständig. Gemeinsame Aufgaben können aber besser gemeinsam gelöst werden – und Solidarität spielt dabei auch eine Rolle.
So haben die deutschen Bischöfe bereits seit fast sechs Jahrzehnten mit dem „Verband der Diözesen Deutschlands“ (VDD) eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Auftrag mit eigenem Haushalt gemeinsame Aufgaben wahrnimmt, etwa die Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse. Die Lasten für diesen Haushalt sind unterschiedlich verteilt.
In den vergangenen Jahren sind vor allem die Bistümer Görlitz und Magdeburg in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sodass die anderen Diözesen hier eine befristete finanzielle Unterstützung zugesagt haben. Diese Zusage ist zuletzt bis 2030 verlängert worden. Zudem haben die deutschen Bischöfe 2023 ein neues System zur finanziellen Risikoverteilung und Solidarität beschlossen. Dazu gehört auch ein Notfall-Sicherungssystem, über das Bankdarlehen abgesichert werden können, damit Bistümer nicht zahlungsunfähig werden.
Das neue Verfahren löst die bisherigen Solidarbeiträge und Strukturhilfen für finanzschwache Bistümer ab. Das waren bislang den Angaben zufolge etwa 32 Millionen Euro im Jahr. Das wohlhabendste Bistum in Deutschland, das Erzbistum Paderborn, beziffert seinen Beitrag für das neue Sicherungssystem mit sechs Millionen Euro pro Jahr.
Mit dem neuen Partnerschaftssystem wollen die Bistümer sich untereinander aber nicht nur mit Geld, sondern auch mit Personal und Fachwissen aushelfen. Es soll Kooperationen geben, etwa bei Dienstleistungen in der Verwaltung, der IT und dem Datenschutz. Gemeinsam getragene Einrichtungen wie Priesterseminare sollen Kosten reduzieren.
Gleichzeitig sehen sich alle Bistümer mit künftig sinkenden Kirchensteuereinnahmen konfrontiert. Bis 2060 rechnen sie mit einer Halbierung der Einnahmen im Vergleich zum Jahr 2019. Das könnte aber auch schon früher der Fall sein.